Jennyle
Hallo Ich hoffe Sie können uns einen Rat geben. Wir haben eine kleine Tochter von aktuell 5 Monaten. Ich bin in Elternzeit bis Ende Februar und danach übernimmt mein Partner bis Ende September. Das wären die 14 Monate die wir zusammen (nacheinander) auch Elterngeld bekommen. Ich wurde im 3. Lehrjahr schwanger, und werde dieses Jahr mein Examen nachholen. 10 Prüfungen im September. Darum wird mein Partner da noch in Elternzeit sein. Wir stehen bei mehreren Krippen auf der Warteliste. Mein Partner würde die Eingewöhnung machen und auch wenn was in der Krippe wäre, er die Kleine abholen kann. Da ich während einer Prüfung ja nicht weg könnte. Die Frage ist aber wenn die Maus die Zusage für einen Platz zb schon im August bekommt oder eben ab September, würde mein Freund trotzdem Elterngeld bekommen? Wenn sie schon zur Eingewöhnung oder stundenweise geht? Vielen Dank Jennifer Günther
Hallo, EG bekommt man auch, wenn das KInd in die Krippe oder den Kiga geht Liebe Grüße NB
drosera
Kein Problem. Das Elterngeld ist nicht daran gebunden, dass das Kind daheim ist. Es darf auch in die Fremdbetreuung. Der Elternteil ist nur in seiner Erwerbstätigkeit je nach EG-Variante eingeschränkt (Stundenzahl, Anrechnung Einkommen).
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