Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld endet, kein Krippenplatz kann ich mich überhaupt arbeitslos melden?

Frage: Elterngeld endet, kein Krippenplatz kann ich mich überhaupt arbeitslos melden?

delphi2803

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, vielleicht kennen Sie sich auch mit diesem Thema aus. Meine Elternzeit endet Mitte April. Bisher habe ich keinen Krippenplatz für meinen Sohn, bei den Tagesmüttern bei denen ich bisher war, die wollten meinen Sohn nicht, da ihnen die Eingewöhnung zu lange mit ihm dauerte. Auf einen Krippenplatz hoffe ich weiterhin, jedoch nehmen hier die Krippen die Kinder fast alle erst im Sommer auf. Mein Elterngeld endet also im April, habe ich überhaupt einen Anspruch auf die Weiterzahlung vom Arbeitslosengeld, wenn ich dem Arbeitsmarkt in dem Sinne gar nicht zur Verfügung stehe, da ich ja keine Betreuung für mein Kind habe. (Ich war vor der Schwangerschaft im Arbeitslosengeldbezug) Mein Partner verdient zu wenig, um uns 3 zu ernähren. Soll ich die Elternzeit um ein halbes Jahr verlängern, in der Hoffnung meinen Sohn im Sommer in der Krippe untergebracht zu haben. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz habe ich ausgefüllt und unterschrieben. Oder können Sie mir weitere Hilfsmöglichkeiten nennen. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in EZ ist man nur, wenn man einen AG hat - ansonsten ist man ganz einfach bei der Agentur für Arbeit freigestellt. Dort bekommt man nur Leistungen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ansonsten können Sie sich bis zum 3. geb. freistellen lassen - und evtl. ergänzendes H IV beantragen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe ich nicht. Woher wissen die TaMu jetzt schon wie lange die Eingewöhnung dauert? Und das Krippen, KiTa´s fast immer nur zum Sommer hin aufnehmen ist eher de regel als die Ausnahme. Zudem hättest Du da ja auch das Problem mit der Eingewöhnung. hast auch nur Anspruch auf betreuung, nicht auf Krippenplatz, heißt, auch im Sommer könnt ihr leer ausgehen. Zumal die Anmeldefristen fast überall schon vorbei sein dürften. Wie willst du die Elternzeit verlängern wenn Du keinen Arbeitgeber hast. Du hast ohne AG nämlich gar keine. Klaro bekommst du Arbeitslosengeld1 nur dann, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ansonsten könnt ihr versuchen Kinderzuschlag (ist erhöhtes Kindergeld) zu beantragen und Wohngeld.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt bis zum 17.07.21. (2. Geb. meines 2. Kindes) Die Kitaplätze werden in unserer Region zum 01.01,01.08. und 01.10. vergeben. Ich habe mein Kind zum 01.08.21 angemeldet. Die Eingewöhnung, vorausgesetzt wir bekommen den Platz, beginnt jedoch erst nach dem Werksurlaub am 23.08.21. Resturlaub habe ich ...

Hallo Ich hoffe Sie können uns einen Rat geben. Wir haben eine kleine Tochter von aktuell 5 Monaten. Ich bin in Elternzeit bis Ende Februar und danach übernimmt mein Partner bis Ende September. Das wären die 14 Monate die wir zusammen (nacheinander) auch Elterngeld bekommen. Ich wurde im 3. Lehrjahr schwanger, und werde dieses Jahr mein Exame ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...