delphi2803
Hallo Frau Bader, vielleicht kennen Sie sich auch mit diesem Thema aus. Meine Elternzeit endet Mitte April. Bisher habe ich keinen Krippenplatz für meinen Sohn, bei den Tagesmüttern bei denen ich bisher war, die wollten meinen Sohn nicht, da ihnen die Eingewöhnung zu lange mit ihm dauerte. Auf einen Krippenplatz hoffe ich weiterhin, jedoch nehmen hier die Krippen die Kinder fast alle erst im Sommer auf. Mein Elterngeld endet also im April, habe ich überhaupt einen Anspruch auf die Weiterzahlung vom Arbeitslosengeld, wenn ich dem Arbeitsmarkt in dem Sinne gar nicht zur Verfügung stehe, da ich ja keine Betreuung für mein Kind habe. (Ich war vor der Schwangerschaft im Arbeitslosengeldbezug) Mein Partner verdient zu wenig, um uns 3 zu ernähren. Soll ich die Elternzeit um ein halbes Jahr verlängern, in der Hoffnung meinen Sohn im Sommer in der Krippe untergebracht zu haben. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz habe ich ausgefüllt und unterschrieben. Oder können Sie mir weitere Hilfsmöglichkeiten nennen. Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, in EZ ist man nur, wenn man einen AG hat - ansonsten ist man ganz einfach bei der Agentur für Arbeit freigestellt. Dort bekommt man nur Leistungen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ansonsten können Sie sich bis zum 3. geb. freistellen lassen - und evtl. ergänzendes H IV beantragen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Verstehe ich nicht. Woher wissen die TaMu jetzt schon wie lange die Eingewöhnung dauert? Und das Krippen, KiTa´s fast immer nur zum Sommer hin aufnehmen ist eher de regel als die Ausnahme. Zudem hättest Du da ja auch das Problem mit der Eingewöhnung. hast auch nur Anspruch auf betreuung, nicht auf Krippenplatz, heißt, auch im Sommer könnt ihr leer ausgehen. Zumal die Anmeldefristen fast überall schon vorbei sein dürften. Wie willst du die Elternzeit verlängern wenn Du keinen Arbeitgeber hast. Du hast ohne AG nämlich gar keine. Klaro bekommst du Arbeitslosengeld1 nur dann, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ansonsten könnt ihr versuchen Kinderzuschlag (ist erhöhtes Kindergeld) zu beantragen und Wohngeld.
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