Finja88
Guten Tag, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt bis zum 17.07.21. (2. Geb. meines 2. Kindes) Die Kitaplätze werden in unserer Region zum 01.01,01.08. und 01.10. vergeben. Ich habe mein Kind zum 01.08.21 angemeldet. Die Eingewöhnung, vorausgesetzt wir bekommen den Platz, beginnt jedoch erst nach dem Werksurlaub am 23.08.21. Resturlaub habe ich nicht mehr. Diesen haben ich vor der Elternzeit entnommen. Daher muss ich meine Elternzeit um 2 Monate verlängern. (Bis 17.09., in der Hoffnung, dass die Eingewöhnung in 3,5 Wochen abgeschlossen ist, ansonsten würde ich noch Urlaub entnehmen) Meine erste Frage ist nun: Wie und bis wann muss ich dies tun? Und meine 2. Frage ist: Ich bekomme für die 2 Monate kein Elterngeld mehr, gibt es irgendwelche Förderungen, die man in Anspruch nehmen kann oder muss ich in den sauren Apfel beißen und bekomme 2 Monate kein Geld? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Liebe Grüße
Hallo, 1. Sie müssen es mit Frist 7 Wo dem AG schriftlich mitteilen, der muss aber nicht zustimmen, es ist automatisch ok. 2. Sie können evtl. ergänzendes H IV oder andere staatliche Leistungen wie zB Wohngeld beantragen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Kommt auf euer Einkommen insgesamt an in erster Linie ist dein Mann für euch zuständig, dann könnte man schauen wenn er nicht über ein großes Einkommen verfügt über Kindergeldzuschlag und Wohngeld ( aber ob das für zwei Monate sich lohnt den ganzen Stress sich anzutun) ansonsten Hartz4
bellis123
Du erwirbst ja auch anteilig Urlaubsanspruch für 2021 und könntest mit dem AG klären ob du den gleich am Anfang nehmen kannst und im Anschluss kann dein Mann seinen Urlaub für die Eingewöhnung nehmen. Damit müsstet ihr doch hinkommen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielleicht kennen Sie sich auch mit diesem Thema aus. Meine Elternzeit endet Mitte April. Bisher habe ich keinen Krippenplatz für meinen Sohn, bei den Tagesmüttern bei denen ich bisher war, die wollten meinen Sohn nicht, da ihnen die Eingewöhnung zu lange mit ihm dauerte. Auf einen Krippenplatz hoffe ich weiterhin, jedoch ...
Hallo Ich hoffe Sie können uns einen Rat geben. Wir haben eine kleine Tochter von aktuell 5 Monaten. Ich bin in Elternzeit bis Ende Februar und danach übernimmt mein Partner bis Ende September. Das wären die 14 Monate die wir zusammen (nacheinander) auch Elterngeld bekommen. Ich wurde im 3. Lehrjahr schwanger, und werde dieses Jahr mein Exame ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...