Finja88
Guten Tag, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt bis zum 17.07.21. (2. Geb. meines 2. Kindes) Die Kitaplätze werden in unserer Region zum 01.01,01.08. und 01.10. vergeben. Ich habe mein Kind zum 01.08.21 angemeldet. Die Eingewöhnung, vorausgesetzt wir bekommen den Platz, beginnt jedoch erst nach dem Werksurlaub am 23.08.21. Resturlaub habe ich nicht mehr. Diesen haben ich vor der Elternzeit entnommen. Daher muss ich meine Elternzeit um 2 Monate verlängern. (Bis 17.09., in der Hoffnung, dass die Eingewöhnung in 3,5 Wochen abgeschlossen ist, ansonsten würde ich noch Urlaub entnehmen) Meine erste Frage ist nun: Wie und bis wann muss ich dies tun? Und meine 2. Frage ist: Ich bekomme für die 2 Monate kein Elterngeld mehr, gibt es irgendwelche Förderungen, die man in Anspruch nehmen kann oder muss ich in den sauren Apfel beißen und bekomme 2 Monate kein Geld? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Liebe Grüße
Hallo, 1. Sie müssen es mit Frist 7 Wo dem AG schriftlich mitteilen, der muss aber nicht zustimmen, es ist automatisch ok. 2. Sie können evtl. ergänzendes H IV oder andere staatliche Leistungen wie zB Wohngeld beantragen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Kommt auf euer Einkommen insgesamt an in erster Linie ist dein Mann für euch zuständig, dann könnte man schauen wenn er nicht über ein großes Einkommen verfügt über Kindergeldzuschlag und Wohngeld ( aber ob das für zwei Monate sich lohnt den ganzen Stress sich anzutun) ansonsten Hartz4
bellis123
Du erwirbst ja auch anteilig Urlaubsanspruch für 2021 und könntest mit dem AG klären ob du den gleich am Anfang nehmen kannst und im Anschluss kann dein Mann seinen Urlaub für die Eingewöhnung nehmen. Damit müsstet ihr doch hinkommen.
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