Guten Abend Frau Bader,
kommt eine Stadt bzw. ein Träger dem elterlichen Anspruch auf einen Kitaplatz bereits dann ausreichend nach, wenn er lediglich eine Nachmittagsbetreuung anbietet (z. B. 13:30-17:30?). Muss der Elternteil, der in den Beruf zurück strebt, dann mit seinem Chef verhandeln und versuchen, seine Arbeitszeit in diese Stunden zu legen?
Besten Dank und freundliche Grüße (toll, dass man hier solche Fragen stellen darf, Daumen hoch!)
WolfgangL
von
WolfgangL
am 05.01.2022, 20:27
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz auch vormittags?
Hallo,
andersherum wird ein Schuh draus. Der KiGA muss einen Platz nach Bedarf anbieten - also nach den tatsächlichen Arbeitszeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2022
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz auch vormittags?
Der Anspruch besteht für den Zeitraum, in dem nachweislich gearbeitet werden muss.
Wenn ihr also Vormittags arbeitet, muss die Stadt/Gemeinde auch einen entsprechenden Platz zur Verfügung stellen.
Im Zweifel Klage androhen auf Verdienstausfall und Bescheinigung des AG´s über die Arbeitszeiten beifügen.
Allerdings hat man dann eben auch keine Wahlmöglichkeit - passt einem die angebotene Kita nicht und man lehnt ab, ist auch der Anspruch futsch.
von
cube
am 06.01.2022, 13:53
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz auch vormittags?
Oh, vielen Dank, mit einer derart klaren Aussage hätte ich nicht gerechnet. Ich habe im Gesetzestext allerdings nichts derart eindeutiges gesehen, inwieweit hier die Arbeitszeiten zu berücksichtigen sind? Sie hätten nicht zufällig die Quelle zu dieser Einschätzung?
Lediglich ein Urteil des OVG Münster konnte ich zum Thema ausgraben, dass kein Anspruch auf bestimmte Zeiten besteht. Im konkreten Fall wurde allerdings auch eine Betreuung bis 18 Uhr „verlangt“, angeboten wurde das übliche „bis 16:30“.
von
WolfgangL
am 06.01.2022, 15:13