Frage: Anspruch auf Krippenplatz

Hallo! Meine Elternzeit endet im September und ich habe für mein Kind einen Krippenplatz. Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin, vorauss. Geburtstermin März 2013. Ich muß also lediglich von September - Januar arbeiten gehen und bin dann wieder in Mutterschutz. Kann ich den Krippenplatz für meine Tochter behalten, oder muß ich sie im Januar wieder aus der Krippe rausnehmen, weil ich dann in Mutterschutz bin und quasi nicht berufstätig. Bindet ein Krippenplatz quasi an eine Stelle ??

von Jesussaves777 am 16.07.2012, 11:08



Antwort auf: Anspruch auf Krippenplatz

Hallo, das kommt auf die Satzung an. Es kann gut sein, dass Sie den Platz abgeben müssen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2012



Antwort auf: Anspruch auf Krippenplatz

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das jeden Gemeinde unterschiedlich entscheidet. Einen Anspruch hat man erst, wenn das Kind 3 ist, dann im Mutterschutz und Elternzeit aber auch nur noch 4 Stunden am Tag. Und ich denke es kommt auch sicherlich darauf an, wann das Kind 3 wird, wegen 1,2,3 Monaten werden sie Euch bestimmt nicht rauswerfen.

von Sternenschnuppe am 16.07.2012, 12:58



Antwort auf: Anspruch auf Krippenplatz

hallo bei uns in MV (schwerin) ist es so wer einen platz hat, muss ihn nicht mehr abgeben, aber das kind darf wenn 1 elterntril zu hause ist nur 6 stunden hin. aber das ist in jedem bundesland und sogar in jede rgemeinde anders rufe am besten die zuständige behörde bei euch an

von kati1976 am 16.07.2012, 21:11



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