Hallo!
Meine Elternzeit endet im September und ich habe für mein Kind einen Krippenplatz. Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin, vorauss. Geburtstermin März 2013. Ich muß also lediglich von September - Januar arbeiten gehen und bin dann wieder in Mutterschutz.
Kann ich den Krippenplatz für meine Tochter behalten, oder muß ich sie im Januar wieder aus der Krippe rausnehmen, weil ich dann in Mutterschutz bin und quasi nicht berufstätig.
Bindet ein Krippenplatz quasi an eine Stelle ??
von
Jesussaves777
am 16.07.2012, 11:08
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz
Hallo,
das kommt auf die Satzung an. Es kann gut sein, dass Sie den Platz abgeben müssen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2012
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das jeden Gemeinde unterschiedlich entscheidet.
Einen Anspruch hat man erst, wenn das Kind 3 ist, dann im Mutterschutz und Elternzeit aber auch nur noch 4 Stunden am Tag.
Und ich denke es kommt auch sicherlich darauf an, wann das Kind 3 wird, wegen 1,2,3 Monaten werden sie Euch bestimmt nicht rauswerfen.
von
Sternenschnuppe
am 16.07.2012, 12:58
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz
hallo bei uns in MV (schwerin) ist es so
wer einen platz hat, muss ihn nicht mehr abgeben, aber das kind darf wenn 1 elterntril zu hause ist nur 6 stunden hin.
aber das ist in jedem bundesland und sogar in jede rgemeinde anders
rufe am besten die zuständige behörde bei euch an
von
kati1976
am 16.07.2012, 21:11