Mitglied inaktiv
Da ich in meinem Beruf in Schicht arbeite und mein Lebensgefährte auch in Schicht arbeitet und wir keine Möglichkeit haben, die Kinder durch unsere Arbeitszeiten abends bzw. nachts zu betreuen, musste ich das 3. Erziehungsjahr in Anspruch nehmen. Unser großer Sohn ist 5 und geht in den Kindergarten und unser kleiner Sohn 24 Monate. Hat mein kleiner Sohn Anspruch auf einen Krippenplatz (4 Std.) trotzdem ich das 3. Elternjahr beantragen musste? Im Jugendamt wurde das verneint, aber von einer Bekannten weiß ich, dass dies bei Ihr möglich war. Es ist nicht so, dass ich meinen Sohn abschieben will, fände es für seine Entwicklung aber wichtig, wenn er die Krippe besuchen könnte. Würde mich sehr über eine Antwort freuen, bin etwas ratlos. Danke!
Hallo, einen Anspruch hat man erst ab drei - es sei denn, man lebt in Rh-Pf. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Einen Anspruch unter 3 gibt es nur in einem Bundesland, aber welches das war ?
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