Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krippenplatz für das erste Kind während Elternzeit für das zweite Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krippenplatz für das erste Kind während Elternzeit für das zweite Kind

Ivechen

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Hallo Frau Bader, unser Sohn wird im April 2013 ein Jahr alt und hat glücklicherweise einen Krippenplatz ab August 2013 bekommen (Schleswig Holstein) dieser kostet ca. 400 € im Monat. Nun bin ich wieder schwanger und befinde mich ab Dezember 2013 in Elternzeit. Verliert mein erstes Kind dadurch ab Dezember seinen Rechtsanspruch oder entstehen für uns zusätzliche Kosten? Wir suchen verzweifelt nach Informationen. Vielen Dank für Ihren Rat! Mit freundlichen Grüßen - Ivechen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Rechtsanspruch hat man nur bis mittags. Weitere Informationen sind landesgebunden und im Internet wahrscheinlich schwer zu finden. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Da Du dann nicht arbeitest hat er nur einen Anspruch auf 4 Stunden am Tag. Kann auch am Nachmittag sein. 400€ ? Klingt nach Ganztags, diese Anspruch hat er dann natürlich nicht mehr, denn benötigt wird es ja auch nicht.


Ivechen

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Vielen Dank für die Nachricht! Da die Aussagen der Kommune, der Kindergärten ... widersprüchlich sind, habe ich im zuständigen Ministerium angerufen (Schleswig-Holstein): Wenn uns niemend den Platz streitig macht, darf unser Kind sogar den ganzen Tag die Krippe besuchen und das zum normalen Preis der Satzung der Kita. Ansonsten hat es ein Anrecht auf 4 Stunden. Diese können jedoch auch am Nachmittag sein, je nach Auslastung der Krippe. MFG


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