Arbeitszeiten nach Elternzeit + Arbeitgeberzuschuß Krippenplatz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitszeiten nach Elternzeit + Arbeitgeberzuschuß Krippenplatz

Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch in der 2jährigen Elternzeit, aber fange im September wieder an zu arbeiten. Im Moment befinde ich mich im Gespräch mit meinem Arbeitgeber wegen der Wiedereinstellung. Ich hatte vorher eine 33 Stunden-stelle und war sozusagen die Springerin von uns 3 angestellten Apothekerinnen (beide keine Kinder), mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Ich habe 2 Fragen: 1.Ich möchte nun wieder mit 33 Stunden einsteigen. Da unser Krippenplatz um 15.00 Uhr leider endet, bin ich natürlich nicht mehr so flexibel wie vorher. Ich möchte daher die "Schicht" meiner älteren Kollegin(63) Mo-Do vormittags,Fr nachmittags und jeden 2.Samstag übernehmen. Sie hatte diese Arbeitszeiten nach eigener Aussage "früher wegen ihres schulpflichtigen Sohnes und weil sie es sich so verdient hat". Die andere Kollegin arbeitet va nachmittags. Mein Arbeitgeber hat mir die Arbeitszeiten auch so lala zugesichert, mit der Einschränkung Urlaubszeit und Krankheit und andere Engpässe. Da allerdings die ältere Kollegin die Dienstpläne macht, habe ich Bedenken, daß diese Engpässe allzuhäufig auftreten. Er hält sich bei diesen Sachen eher bedeckt.Da wir leider keine Verwandtschaft/Freunde am Ort haben, die diese kurzfristigen Planänderungen auffangen können und mein Mann Mo+Mi bis17.00, Die+Do bis 18.00 arbeitet, mache ich mir darüber ständig Gedanken. Habe ich einen "Anrecht" auf diese Arbeitszeiten, wenn eine ältere Kollegin, die keine Kinder zu versorgen hat diese schon jahrelang in Anspruch nimmt? 2.Ich habe ihn auf einen Arbeitgeberzuschuß zum Krippenplatz angesprochen ( er hatte mir vorher einen Fahrtkostenzuschuß in Höhe von 50,00€ gewährt). Habe mich getraut, da ich weiß, daß "gutes Personal nicht einfach zu bekommen ist" ... er war mit den diversen Vertretungen während meiner Elternzeit nicht zufrieden. Er machte mir jetzt den Vorschlag die Arbeitszeit auf ca 28 Stunden zu kürzen und mir dann steuerfrei die ca 400 € Krippe zu bezahlen, die ich dann allerdings einarbeiten müßte ( wären dann also ca 6 Stunden wöchentlich). Er meinte, nach Rücksprache mit seinem Steuerbüro wäre das für uns beide von Vorteil. Ich allerdings frage mich jetzt, ob dem wirklich so ist ? Ich weiß, daß er bei solchen Sachen "ein erfolgsorientierter Geschäftsmann" ist. Habe ich nicht eher einen Nachteil? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen feuerelfe

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 01:24



Antwort auf: Arbeitszeiten nach Elternzeit + Arbeitgeberzuschuß Krippenplatz

Hallo, 1. Nein, es sei denn, es steht so im Arbeitsvertrag 2. Steuerlich kann ich Ihnen das nicht sagen - bin kein Steuerberater Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2010



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