Kararu
Hallo nochmals, danke für Ihre Antwort (siehe unten). Ich weiß, dass ich während der EZ keinen AG-Zuschuss bekomme. In meinem Fall endet die EZ am 31.08. und der errechnete Entbindungstermin ist im Oktober. Es wäre also EZ, Mutterschutz, neue EZ mit zweitem Kind. Also müsste ich doch wieder den AG-Zuschuss bekommen, richtig? Ändert ein 400-€-Job während der EZ mit dem ersten Kind bei einem anderen Arbeitgeber daran etwas? Viele Grüße, KR Hallo, in der EZ bekommen Sie keinen AG-Zuschuss. Nur der Anteil der KK Liebe Grüsse, NB Sehr geehrte Frau Bader, aktuell bin ich mit meiner Tochter in Elternzeit. Nun werde ich ab Juli eine Beschäftigung auf 400-€-Basis annehmen (bei einem anderen Arbeitgeber). Unser zweites Kind wird voraussichtlich kurz nach Ablauf der aktuellen Elternzeit zur Welt kommen. Bekomme ich beim zweiten Kind nochmals den Arbeitgeberzuschuss in gleicher Höhe wie beim ersten Kind von Arbeitgeber A? Oder verbaue ich mir diesen durch den 400-€-Job bei Arbeitgeber B? Viele Grüße, KR
Hallo, NACH der EZ bekommen Sie den Anteil von KK +AG Liebe GRüsse, NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch in der 2jährigen Elternzeit, aber fange im September wieder an zu arbeiten. Im Moment befinde ich mich im Gespräch mit meinem Arbeitgeber wegen der Wiedereinstellung. Ich hatte vorher eine 33 Stunden-stelle und war sozusagen die Springerin von uns 3 angestellten Apothekerinnen (beide keine Kinder), mit u ...
Hallo, ich war bis zum 09.10.10 in Elternzeit vom ersten Kind, das zweite Kind ist am 09.10.10 geboren! Hab ich jetzt Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld für die acht Wochen nach der Geburt? Habe vor der ersten Elternzeit vollzeit gearbeitet. Gruß
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell bin ich mit meiner Tochter in Elternzeit. Nun werde ich ab Juli eine Beschäftigung auf 400-€-Basis annehmen (bei einem anderen Arbeitgeber). Unser zweites Kind wird voraussichtlich kurz nach Ablauf der aktuellen Elternzeit zur Welt kommen. Bekomme ich beim zweiten Kind nochmals den Arbeitgeberzuschuss in gleic ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit