Loni_84
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpunkt nicht abschlossen sein wird. Kann mein Arbeitgeber die Rückkehr verweigern, da ich direkt krank geschrieben werde.
Neverland
Nein. Kann er nicht. Du bekommst dann 6 Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des bestehenden Vertrages und danach Krankengeld. Denke daran auch prüfen zu lassen ob ein Schwerbehindertenausweis in Frage kommt. Kollegin hat dieses aufgrund von Brustkrebs bekommen. Auch wegen Kündigungsschutz usw. Theoretisch kann der AG dir nämlich - mit entsprechenden Kündigungsfristen - ab dem ersten Arbeitstag die Kündigung aushändigen. Alles Gute und gute Besserung. PS: Kollegin ist seit gut 8 Jahren krebsfrei.
85kathali
An deinem Arbeitsvertrag ändert sich durch deine Krankheit ja nichts. Schau nur, dass in dem Umfang, in dem du theoretisch arbeiten müsstest, auch eine Betreuung möglich ist. Wie und in welchem Unfang du dann aber letztlich nach all den Behandlungen wieder kommst wird man jetzt eh kaum sagen können. Hast du schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Wenn nicht mach das und informiere deinen Arbeitgeber. Da gibt es nämlich mehr Urlaub und eigentlich wird der ja auch während Krankheitsphasen angesammelt. Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!
Ani123
Warum hat die Krankheit ihnen schon knapp 1000 € gekostet? Ab dem 1. Arbeitstag können sie sich arbeitsunfähig schreiben lassen. Ihrem Arbeitgeber müssen sie den Grund für die Arbeitsunfähigkeit nicht sagen. Ist ihr Kind betreut? Ab dem 1. Geburtstag hat es einen Rechtsanspruch darauf. Wegen ihrer Krankheit steht ihnen dieser auch schon davor zu. Ihre Arbeitsaufnahme ist der nächste Grund dafür. Sie haben Anspruch auf Ganztagsbetreuung, welche sie nutzen sollten. Die Betreuung kann auch z. B. von den Großeltern übernommen werden. Ohne Kinderbetreuung haben sie für die Zeiten ihrer Therapien und auch danach Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Die Aufgabe kann z. B. auch der Kindsvater übernehmen. Bei Krebserkrankung steht ihnen einen Grad der Behinderung zu. Sie sollten einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Wenn der Antrag genehmigt ist (gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung) teilen sie das ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwerbehindert sind. Den Grund dafür müssen sie ihn nicht nennen. Ich wünsche ihnen Kraft für die kommende Zeit.
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