Loni_84
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpunkt nicht abschlossen sein wird. Kann mein Arbeitgeber die Rückkehr verweigern, da ich direkt krank geschrieben werde.
Neverland
Nein. Kann er nicht. Du bekommst dann 6 Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des bestehenden Vertrages und danach Krankengeld. Denke daran auch prüfen zu lassen ob ein Schwerbehindertenausweis in Frage kommt. Kollegin hat dieses aufgrund von Brustkrebs bekommen. Auch wegen Kündigungsschutz usw. Theoretisch kann der AG dir nämlich - mit entsprechenden Kündigungsfristen - ab dem ersten Arbeitstag die Kündigung aushändigen. Alles Gute und gute Besserung. PS: Kollegin ist seit gut 8 Jahren krebsfrei.
85kathali
An deinem Arbeitsvertrag ändert sich durch deine Krankheit ja nichts. Schau nur, dass in dem Umfang, in dem du theoretisch arbeiten müsstest, auch eine Betreuung möglich ist. Wie und in welchem Unfang du dann aber letztlich nach all den Behandlungen wieder kommst wird man jetzt eh kaum sagen können. Hast du schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Wenn nicht mach das und informiere deinen Arbeitgeber. Da gibt es nämlich mehr Urlaub und eigentlich wird der ja auch während Krankheitsphasen angesammelt. Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!
Ani123
Warum hat die Krankheit ihnen schon knapp 1000 € gekostet? Ab dem 1. Arbeitstag können sie sich arbeitsunfähig schreiben lassen. Ihrem Arbeitgeber müssen sie den Grund für die Arbeitsunfähigkeit nicht sagen. Ist ihr Kind betreut? Ab dem 1. Geburtstag hat es einen Rechtsanspruch darauf. Wegen ihrer Krankheit steht ihnen dieser auch schon davor zu. Ihre Arbeitsaufnahme ist der nächste Grund dafür. Sie haben Anspruch auf Ganztagsbetreuung, welche sie nutzen sollten. Die Betreuung kann auch z. B. von den Großeltern übernommen werden. Ohne Kinderbetreuung haben sie für die Zeiten ihrer Therapien und auch danach Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Die Aufgabe kann z. B. auch der Kindsvater übernehmen. Bei Krebserkrankung steht ihnen einen Grad der Behinderung zu. Sie sollten einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Wenn der Antrag genehmigt ist (gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung) teilen sie das ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwerbehindert sind. Den Grund dafür müssen sie ihn nicht nennen. Ich wünsche ihnen Kraft für die kommende Zeit.
Loni_84
Vielen Dank für die Antwort. Ja, schwerbehinderten Ausweis habe ich schon. Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Exfrau verlangt zusätzliche Betreuung
- AG übermittelt bei Kindkrank inkorrekte Stundenanzahl an KK