Kararu
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell bin ich mit meiner Tochter in Elternzeit. Nun werde ich ab Juli eine Beschäftigung auf 400-€-Basis annehmen (bei einem anderen Arbeitgeber). Unser zweites Kind wird voraussichtlich kurz nach Ablauf der aktuellen Elternzeit zur Welt kommen. Bekomme ich beim zweiten Kind nochmals den Arbeitgeberzuschuss in gleicher Höhe wie beim ersten Kind von Arbeitgeber A? Oder verbaue ich mir diesen durch den 400-€-Job bei Arbeitgeber B? Viele Grüße, KR
Hallo, in der EZ bekommen Sie keinen AG-Zuschuss. Nur der Anteil der KK Liebe Grüsse, NB
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