Hallo, ich war bis zum 09.10.10 in Elternzeit vom ersten Kind, das zweite Kind ist am 09.10.10 geboren! Hab ich jetzt Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld für die acht Wochen nach der Geburt? Habe vor der ersten Elternzeit vollzeit gearbeitet. Gruß
Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 18:30