Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Krippenplatz während der Elternzeit mit 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Krippenplatz während der Elternzeit mit 2. Kind

Geli85

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Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Mein Sohn geht ab Januar 2012 in eine Kinderkrippe (er ist dann ein Jahr alt). Im März 2012 setzte ich mein Studium fort, zur Zeit bin ich im Urlaubssemester. Da ich dann die 30 Std. pro Woche beschäftigt bin und mein Mann ebenfalls, erfüllen wir den Anspruch auf einen Krippenplatz. Nun sieht es aber so aus, dass wir im Juni 2012 unser zweites Kind bekommen. Mein Semester geht bis Ende August und ich würde dann ab September erneut ins Urlaubssemester für ein Jahr gehen wollen. Nun ist meine Frage: mein Sohn wäre da ja rein theoretisch bereits 8 Monate in der Kinderkrippe, wenn ich nun ab Septmeber wieder zu Hause wäre, würde er seinen Platz verlieren oder darf er weiter gehen? Für ihn wäre es ja ungünstig dann wieder raus aus der Einrichtung und ein Jahr später wieder rein mit Eingewönung und so. Ich habe leider diesbezüglich nichts gefunden und möchte auch in der Kindereinrichtung keine schlafenden Hunde wecken. Mir ist es wichtig, dass mein Sohn einen Platz hat, denn nur so, ist es mir möglich, weiter zu studieren. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Geli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die Satzung der Krippe an. Meistens muss man nachweisen, dass man arbeitet, um nicht "unnötig" Plätze zu belegen Lieeb Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich musste es bei beiden Kindern nur bei der Anmeldung nachweisen, danach hat sich nie wieder einer dafür interessiert.


Clea

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Und ich musste es überhaupt nicht nachweisen. Hat mich auch gewundert.


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