Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krippenplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krippenplatz

Nektarica

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Sehr geehrte Frau Bader, Kita von meinem Sohn war 07-16:00 geöffnet. Jetzt ist 07:30 - 15:30. Zum Glück bin ich in EZ. Krippenplatz in gleichem Kita habe ich auf für Kleine bekommen, jedoch - dass kann ich nicht in Anspruch nehmen. Die haben keine Ahnung ob es irgendwann alte Zeiten geben wird und diese Zeiten helfen mir gar nichts. AG ist schon informiert. Die versuchen in Betriebskita, da ist aber schwierig, da ich mich nicht rechtzeitig angemeldet habe (ging davon, dass die Kleine in Kita von meinem Sohn gehen wird). Betriebskita ist in anderen Stadt, jedoch die akzeptieren auch Kinder aus andere Orte, wichtig, dass die Eltern bei AG arbeiten und das sind wir, beide. Einzige Kita in unserem Ort der uns anspricht ist private Kita - die haben auch keine Plätze. Alle andere städtische Kitas arbeiten nicht mehr ab 07:00 (wegen Personalmangel, früher gab es solche). Habe ich irgendwelche Rechtsansprüche? In Betriebskita habe ich Kleine vor 7 Monaten angemeldet, sobald es klar war, dass es nicht gehen wird. In private Kita in unserem Ort vor paar Monaten. AG will warten. Ich jedoch kann das nicht leisten. EZ ist verlängert, aber ich würde gerne arbeiten, sobald ich den Platz bekomme. Teilzeit geht nicht, also schon- aber in unserem Betrieb nur tagesweisse. Egal wie viel Prozent mache ich, brauche Vollzeitplatz. Die Kleine ist 10 Monaten alt. LG und danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach ihren Bedürfnissen, also nach den Zeiten, die Sie arbeiten gehen wollen. Schreiben Sie die Gemeinde an und stellen Sie eine Frist und bitten Sie um Zurverfügungstellung eines neuen Platzes. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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du hast einen rechtsanspruch auf eine zu deinen arbeitszeiten passende betreuung sobald das kind 1 jahr alt ist. zuständig ist die gemeinde/kommune deines wohnsitzes. dahin solltest du dich wenden und notfalls mit klage drohen.


Nektarica

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WonderWoman, auch wenn es solche nicht mehr gibt? :(


User-1722183313

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Das habe ich mich auch schon oft gefragt. Was macht man, wenn man z. B. alleinerziehend ist oder beide Partner im Schichtdienst arbeiten und sagen wie mal von 14h-22h arbeitet. Da gibt es, wenn überhaupt, eine handvoll Kitas.


Mamamaike

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Hallo, Du forderst die Gemeinde schriftlich mit Fristsetzung auf, Dir einen Platz mit entsprechender Betreuungszeit zuzuweisen, anderweitig wirst Du Rechtsmittel einlegen und auf Verdienstausfall klagen, da Du ja dann Dein Kind selbst betreuen musst. Dann musst Du aber auch jeden Platz, der Dir angeboten wird, annehmen, auch bei einer Tagesmutter oder am anderen Ende der Stadt. Viele Grüße


Nektarica

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Mammamaike- würde ich, anderen Stadt, anderer Teil, TM, alles mit vernünftige Zeiten. Die haben mir aber einen mit falschem Zeiten gegeben mit der Ansage: nehmen sie den oder nicht... andere Möglichkeit haben wir nicht.


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