Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Liebe Frau Bader, herzlichen Dank, dass Sie hier mit so wertvollen Ratschlägen und Antworten zur Verfügung stehen! Der 11jährige Sohn meines Mannes hat hier bei uns zu Hause ein Geldkuvert, in dem sich ca. 900 Euro befinden - das sind gesparte Geldgeschenke von Verwandten seit den letzten 5 Jahren (Zeitraum der Trennung). Nun hat er vor ein paar Wochen schon mal gefragt, wo denn das Kuvert genau sei, seine Mama hätte gesagt, er soll das Geld mit zu sich nach Hause bringen. Mein Mann hat es ihm gezeigt, ihm aber erklärt, dass das Geld hier bleibt, er aber natürlich jederzeit darüber verfügen kann, wenn er sich was kaufen möchte. Nach dem letzten Besuchs-Wochenende ist das Kuvert verschwunden - der Junge hats heimlich mit nach Hause genommen, behauptet, seine Mama hätte gesagt, er soll´s mitbringen, sie weiß angeblich von nix und hätte das nie behauptet. Allerdings ist sie der Auffassung, dass sie ein Anrecht darauf hat, zu wissen, wieviel Geld der Junge angespart hat und dass das auf sein Sparkonto eingezahlt werden muss. Danke für Ihre Auskunft Viele Grüße

von Nina677 am 27.12.2020, 22:23



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Hallo, Frage ist, wo das Geld geblieben ist. Der Junge wird ja keine 900 € ausgegeben haben. Wenn die Mutter es angelegt hat, ist alles ok. Wenn sie es ausgegeben hat, ist es Unterschlagung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.12.2020



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Ich gege davon aus der Vater hat das gemeinsame Sorgerecht, genau wir die Mutter. Dann kann der Vater genauso an das Sparbuch wie die Mutter. Theoretisch kann er also jetzt hingehen und die 900 € wieder abheben. Vorausgesetzt sie wurden dort wirklich eingezahlt. Falls nicht, würde ich ein ernsthaftes Wort mit beiden reden. Mehr geht eh nicht, weil der Sohn ja nur sein eigenes Geld genommen hat, es also kein Diebstahl wäre. Und der Junge es auch seiner Mutter geben darf. Evtl bliebe noch im weiteren Sinne Unterschlagung wenn dir Mutter den Sohn gesagt hatte sie würde es einzahlen und macht es dann doch nicht. Für die Zukunft würde ich sagen, Geld sicher verwahren.

von Felica am 28.12.2020, 09:42



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Ich würde euch auch raten, ein Sparbuch/Konto im Namen des Kindes anzulegen. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Mutter kein Anrecht auf das von euch bzw. eurer Verwandtschaft für euren Sohn gespartes Geld hat. Und schon gar nicht, indem sie den Sohn beauftragt, dieses bei euch zu entwenden. Definitiv würde ich das Geld zurück verlangen und mit Kind darüber reden, dass dies sehr wohl Diebstahl ist, zu dem es sich da hat überreden lassen bzw. das Gefühl hatte, dies tun zu müssen. Tatsächlich würde ich vermutlich sogar Anzeige erstatten - gegen die Mutter, die ein Kind zum Diebstahl animiert. Also falls das Geld nicht pronto wieder zurück gegeben wird nur. Abgesehen davon: Geld, das explizit für ein Kind gespart wird, darf nämlich meines Wissens nach NICHT für eigene Dinge verwendet werden. "Grund­sätzlich gilt: Eltern haben im Rahmen ihres Sorgerechts die Pflicht, das Vermögen der Kinder nicht nur zu erhalten, sondern auch zu vermehren. Verstoßen sie dagegen, steht den ­Kindern Schaden­ersatz zu." „Das Kindes­vermögen darf grund­sätzlich nicht für Dinge des täg­lichen Bedarfs, Unterhalt oder zur ­Erhöhung des Lebens­stan­dards des Kindes verwendet werden und schon gar nicht für die eigenen Bedürf­nisse der Eltern.“ Das schließt Geschenke an das Kind ein - also zB das eigene Geburtstagsgeschenk für das Kind davon zu bezahlen geht nicht. Also definitiv ein Konto anlegen, das ganz klar dem Zweck der Vermögensansammlung für das Kind dient! Die Mutter hat auch kein Anrecht darauf, auf dieses Konto zugreifen zu können.

von cube am 28.12.2020, 10:57



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

@cube Es kann kein Diebstahl sein. Wie die Userin schrieb steht es dem Jungen frei über das Geld zu verfügen. Sie schreibt doch, es wird bei denen aufbewahrt, er könne aber jederzeit sich was davon kaufen. Also kein Diebstahl. Er hat lediglich sein Geld genommen. Wäre anders wenn er von dem Held nichts wüsste oder es von Anfang an zweckgebunden war. Fraglich ist nur, hat er es der Mutter gegeben und wenn ja zu welchem Zweck. Hat sie es zur Bank gebracht, ist alles OK. Behält sie es, ist es Unterschlagung. Dann schuldet sie dem Jungen das Geld. Eltern verwalten zwar die Gelder der Kinder, dürfen sie aber nicht behalten. Dagegen könnte der Vater im Bame des Kindes vorgehen. Ob das Geld eingezahlt wurde kann er ja kontrollieren. Kontoeröffnung geht nur mit Zustimmung aller Sorgerechtsbevollmächtigten. Das ganze Problem scheint deshalb weil die Eltern nicht miteinander reden. Jeder scheibt der Meinung tu sein es wäre sein eigenes Recht über das Geld zu verfügen. Ist es aber eben nicht wenn beide das Sorgerecht haben. Das Kind würde ich da raus halten. Der kann am wenigsten dafür und beide Eltern scheinen sich aktuell nicht mit Ruhm zu bekleckern. Den beide handeln nicht sauber.

von Felica am 28.12.2020, 12:01



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

unterschlagung ist es nur, wenn sie dafür etwas für sich kauft oder das geld auf ihr konto einzahlt. wenn sie den umschlag in ihre schublade legt, ist es genausowenig unterschlagung, wie wenn der umschlag beim vater liegt. der vater kann das geld auch nur alleine vom sparbuch des kindes abholen, wenn das bei der eröffnung des sparbuches so festgelegt wurde. andernfalls braucht er dazu die zustimmung der mutter. und solange die mutter mit der personensorge auch die vermögenssorge hat, hat sie natürlich immer zugriff auf die konten des kindes. man kann lediglich festlegen, ob sie diesen zugriff alleine hat oder nur gemeinsam mit dem vater. das gilt dann aber auch für beide. ich würde einem mandanten raten, ein konto auf den eigenen namen zugunsten des kindes anzulegen. dann ist die mutter raus und das geld liegt nicht in der schublade herum. und ich hätte gefragt, warum er dem kind den umschlag gezeigt hat. blöde und unnötige aktion.

von WonderWoman am 28.12.2020, 12:14



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

darüber haben doch die Eltern die Verfügung bei einem Elfjährigen und normalerweise müssen auch beide Eltern zusammen das Konto eröffnen. Wie genau die Banken da sind, weiß ich nicht, aber bei uns war es so.

von Tini_79 am 28.12.2020, 12:36



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Lieben Dank für all eure Antworten: Ja, das Hauptproblem liegt erst einmal darin, dass die beiden Elternteile nicht oder sehr sehr wenig miteinander kommunizieren. Und ja, sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Das zweite Problem ist, dass mein Mann seiner Exfrau immer noch irgendwie "hörig" ist (ich find grad kein besseres Wort): Er zahlt schon den höchsten Unterhaltssatz gem. Düsseldorfer Tabelle, hat in den ersten beiden Jahren der Trennung seiner Exfrau freiwillig Trennungsunterhalt gezahlt, obwohl er dazu gar nicht verpflichtet gewesen wäre, zahlt immer pünktlich PLUS beteiligt sich an sämtlichen extra anfallenden Kosten: Der Junge braucht eine Zahnspange, Eigenbeteiligung sind anscheinend 1400 Euro (was ich für eine Kinder-Zahnspange kaum glauben kann, soviel hat meine Zahnspange als Erwachsene nicht gekostet), er zahlt. Der Junge geht vier Tage lang in die Nachmittagsbetreuung der Schule (obwohl die Mutter zu Hause ist), kostet 50 Euro im Monat - er zahlt. So könnte ich noch zig Beispiele aufzählen. Die Trennung und die Zahlung des Unterhalts wurden ohne Mitwirken des Jugendamtes vereinbart. Seine Angst ist wohl, dass seine Exfrau bei dem kleinsten "Aufmucken" seinerseits sofort zum Jugendamt rennen und der Unterhalt künftig übers Amt geregelt wird und sein Arbeitgeber dann einen ganzen Schwung an Formularen ausfüllen muss, was seinem Ansehen als Abteilungsleiter dort wohl nicht gerecht werden würde... ich hab keine Ahnung?! Sie ist ein sehr geldgieriger Mensch, mein Bauchgefühl sagt mir, dass da niemals ein Konto für den Jungen angelegt ist (mein Mann weiß zumindest von keinem Konto) und das Geld dort auch nicht eingezahlt wurde. Und ja, als ich ein Konto für unsere gemeinsame Tochter angelegt habe, musste er mit unterschreiben, das ist glaub ich schon bei allen Banken gleich. Er wird die Herausgabe des Geldes höchstens nochmal ansprechen, sie wird ihm dann irgendetwas vorlügen, warum das Geld nun doch nicht mehr da ist und damit wird das Ganze im Sand verlaufen.

von Nina677 am 28.12.2020, 13:44



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

dann ist das aber doch kein juristisches problem sondern ein zwischenmenschliches.

von WonderWoman am 28.12.2020, 14:05



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Ich habe halt die Hoffnung, dass er vielleicht doch etwas unternimmt, wenn er weiß, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld hat.

von Nina677 am 28.12.2020, 14:29



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Rechtlich hat sie keinen Anspruch, das ist absolut klar. Es ist das Geld des Kindes. Sie darf es auch nicht für Unterhalt oder anderem nutzen. Sie darf es lediglich wie gesagt verwalten. Nützt dir aber alles nichts wenn dein Mann keinen Arsch in der Hose hat und das Spiel mitmacht., Davon ab, der AG dürfte das absolut gewohnt sein. wenn da überhaupt was kommt vom JA. Den das ist ja nur dann der Fall wenn es überhaupt was unklares zu regeln gibt. Wenn dein Mann bereits den Höchstsatz zahlt, dann wird das JA ziemlich wahrscheinlich fragen: Und was wollen sie nun von uns? Das Unterschreiben beim Konto ist Deutschland weit geregelt. Da gibt es keine Ausnahme. wenn es ein Konto auf den Namen des Kindes gibt, dann muss dein Mann dafür unterschrieben haben. hat er es nicht, gibt es kein Konto. das würde ich ihm auch so sagen. https://www.taschengeldkonto.org/minderjaehrigenkonto.html Wegen dem Geld: https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/ Würde deinem Mann mal beide Links zeigen. Dann kann er selbst sehen das in dem Fall die Mutter absolut kein recht hat. Wie gesagt, ich würde, wenn sie es nicht einsieht, eine Anzeige wegen Unterschlagung machen. Geht auch Online. Manchmal langt ja bereits der Schuß vor dem Bug. Auf jeden Fall kann dein Mann dann seinem Sohn in die Augen sehen und sagen, ich habe für dich gekämpft. So wichtig sollte einem das eigene Kind und dessen Interessen schon sein.

von Felica am 28.12.2020, 14:46



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

es ist keine unterschlagung, solange die mutter das geld nicht ausgibt. und der nachweis, dass ein bestimmter gegenstand davon bezahlt wurde, wird schwer. im zweifel können sie ja nichtmal nachweisen, dass das geld überhaupt existiert hat. und auch nicht, dass es den weg vom vater zur mutter gefunden hat. mit etwas pech unterstellt die mutter, dass die anzeige ein reines ablenkungsmanöver ist und das geld vom vater ausgegeben/unterschlagen wurde. keine sorge, auch das wäre nicht nachzuweisen und daher nicht justiziabel, aber so oder so geht das ganze aus wie's hornberger schiessen. da machen sich alle beteiligten nur lächerlich.

von WonderWoman am 28.12.2020, 15:02



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Doch beweisen könnten sie es. Sind ja Geschenke welche über die Jahre gesammelt wurden. Die welche es verschenkt haben werden es sicherlich bezeugen. Und wenn die Mutter mutteld Einzahlungsbeleg nicht nachweisen kann oder Kontoauszug das das Geld auf einem Sparbuch liegt, dürfte es schwer mit einer Begründung werden. Den 900 € Ausgaben fallen sicherlich nicht unter den Taschengeldparagraphen. Deshalb dürfte das Kind das Geld kaum selbst ausgegeben haben. Die Aussage des Sohnes gäbe es ja auch noch.

von Felica am 28.12.2020, 16:40



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Unterschlagung hab ich gar nicht erwähnt - Diebstahl wohl. Das Geld liegt ja zu Hause in einem Umschlag (hätte man natürlich dem Kind nicht zeigen müssen) - NICHT auf einem gemeinsam eröffneten Konto und wohl auch nicht in einer Schatulle, wo Vater und Mutter gemeinsam Geld für´s Kind ansparen. Es ist - zumindest meiner Meinung nach - Geld, das bei Person x zu Hause liegt. Und wenn dies von einer Person weggenommen wird oder eine Person in dem Fall das Kind dazu anstiftet, es mitzunehmen, ist das für mich Diebstahl. Das Geld ist zwar für´s Kind und er soll darüber verfügen können - aktuell verwaltet es aber der Vater, bei dem es zu Hause liegt und der es wohl selbst angespart hat bzw. auf Wunsch von Verwandten angespart hat. Ich sehe nicht, dass die Mutter da "Aktien" drin hat und schon gar nicht, dass sie den Sohn ohne Probleme dazu auffordern/anstiften darf, diese Geld ohne nachzufragen/Erlaubnis einfach aus der Wohnung zu entfernen. Und noch mal gar nicht, ohne dass er darauf wieder Zugriff hat und es auch wieder mit zurück bringen könnte. Diebstahl ist lt. Definition die "Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen". "Fremd" ist eine Sache, wenn "sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist". Und da dieses Geld aktuell nicht im Alleineigentum des Jungen steht, tatsächlich der Vater darüber das Gewahrsam hat und der Junge diese Sache sich bzw. einem Dritten zueignen wollte ... Die Mutter hat zwar ein Recht auf Auskunft darüber, wie hoch das Barvermögen des Kindes ist - sie hat jedoch kein Recht darauf, sich dieses Barvermögen anzueignen. Mal ganz abgesehen davon wie armselig es ist, sein Kind zu solchen Dingen anzustiften, weil man sich als Eltern nicht mehr grün ist. Und bezüglich "der Ex immer noch hörig" - sorry, man kann ja sehr gutmütig sein, keinen Streit wollen etc, aber alles hat doch seine Grenzen?

von cube am 28.12.2020, 17:12



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

natürlich steht das geld im alleineigentum des kindes. wer soll denn da ein miteigentum haben?

von WonderWoman am 28.12.2020, 18:42



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

ausserdem kann die mutter sagen, sie hätte dem vater den umschlag zurückgegeben, und dann? für die vollendete unterschlagung muss sie das geld für sich ausgegeben haben. sobald sie einen umschlag mit dem betrag vorlegt, ist sie raus. der vater hat es ja auch nicht auf ein konto eingezahlt, warum sollte sie es müssen? nachweis durch die verwandten, die vor fünf jahren was gegeben haben? das könnte doch längst ausgegeben sein.

von WonderWoman am 28.12.2020, 18:50



Antwort auf: Angespartes Geld beim Kindsvater - hat die Exfrau darauf ein Anrecht?

Unterschlagung liegt vor wenn jemand einem anderen geld überlässt im guten Glauben das der andere es nicht zu seinem persönlichen Nutzen verwendet oder behält. Die Mutter muss das Geld nicvt ausgeben, ihre Weigerung es dem Sohn wieder auszuhändigen vervollständigt die Unterschlagung. Wegen vor Gericht zerren, die meisten Leute fangen an nachzudenken ob das wirklich sinnvoll ist wenn sie einen Brief von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten vorzufinden indem steht, wir ermitteln gegen Sie wegen... Das wenigste landet vor Gericht. Kann man auch über einen Anwalt machen, kostet dann aber eben. Da es innerhalb der Familie passiert ist, muss eben der Vater es anzeigen. Einfach so passiert da nichts. Aber ist scheinbar egal. Es scheint völlig ok zu sein was die Mutter da macht. Ja bloss keinen Stress machen. Lohnt ja nicht. Was sind schon 900 € welche man dem eigenen Kind weg genommen hat. Wird das Kind schon überleben.

von Felica am 28.12.2020, 19:51



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