Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und BV

Frage: Elternzeit und BV

MelSul

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Hallo Frau Bader,  ich versuche es sogut wie möglich verständlich zu formulieren. Also: 1. Kind würde im April 2025 geboren EZ auf zwei Jahre sowieso Elterngeld + 22 Monate. Was bedeutet das Eltern Geld ist bis Februar noch da. Die elternzeit endet dann im April 2027.  wir planen ein zweites Kind wann müsste ich schwanger werden um wieder BV zu haben und wieder wie bei Kind 1 volle Lohnfortzahlung zu bekommen.  da eigentlich ja März und April praktisch nichts verdienen würde was kann ich da machen, ich hatte gedacht dann zu arbeiten damit ich die zwei Monate keine 0€ habe  Was wäre das sinnvollste? Kann ich da Elternzeit beenden und dann für z.B eine Woche arbeiten und wieder b/c gehen oder was soll ich tun.  Danke für die Hilfe im Voraus!  grüsse 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann nicht die EZ beenden, um dann arbeiten zu gehen. Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG  am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatisch auch eine TZ-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Man kann bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung  das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt  auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


Ani123

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EZ vorzeitig beenden um in BV zu gehen geht nicht.  Sie können TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Wenn das Kind vor dem 3. Geburtstag des 1. Kindes kommt erhalten sue den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG von Kind 2 bis zum 3. Geburtstag. Daher kann es zum Vorteil sein Basis-EG zu beziehen. Je nachdem was sie verdienen können sie mit dem Geschwisterbonus fast oder ganz auf VZ-Gehalt kommen.  Bei EGplus können sie die ersten 14 Monate beim 1. Kind ausklammern. Ab dem 15. Monat fließt es mit 0 € ein.  Um das zu verhindern müssten sie ab dem 15. Monat wieder arbeiten  VZ-Gehalt können sie ab dem 2. Geburtstag des Kindes wieder beziehen. Um davon ausgehend das neue EG zu berechnen müsste das 2. Kind frühestens im Juli 2028 bekommen. (Berechnung ohne Gewähr. ) Monate mit Mutterschutz werden ausgeklammert.  Bedenken sie,  dass im BV ihr 1. Kind so betreut sein muss, als würden sie arbeiten. Das ist notwendig, weil ein BV zu jeder Zeit aufgehoben werden kann. Sollten sie dann z. B. wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten können kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse melden. Diese prüft das und sollte nachweisbar sein kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes,  Anzeige wegen Betrug,  fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG. 


misses-cat

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Das sinnvollsten wäre erst zu arbeiten und dann wieder schwanger zu werden  Alles andere ist entweder Glück oder deine Vorschläge schon in Richtung Betrug 


MelSul

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Ja ich habe tatsächlich das nicht so erklärt wie ich dachte. Ich habe gedacht das ich EZ vorzeig beende klar mit Antrag und nur mit eG Zustimmung wenn das durch ist dann würde ich 2-3 Monate vollzeit arbeiten und dann schwanger werden und in BV gehen so ist der Plan. Dann wird ja für das EG die Berechnung gut aufgehen oder nicht?  Die Frage ist wann genau ist der richtige Zeitpunkt um Arbeiten anzufangen und schwanger zu werden?  Würde das so gehen oder wird die Berechnung von eG nicht möglich.  dann könnte ich nach dem 13 Lebensmonat eg auszahlen lassen.   Alles bissl kompliziert 😅  hoffe es ist jetzt bisschen deutlicher geworden  grüsse 


MelSul

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Ja ich habe tatsächlich das nicht so erklärt wie ich dachte. Ich habe gedacht das ich EZ vorzeig beende klar mit Antrag und nur mit eG Zustimmung wenn das durch ist dann würde ich 2-3 Monate vollzeit arbeiten und dann schwanger werden und in BV gehen so ist der Plan. Dann wird ja für das EG die Berechnung gut aufgehen oder nicht?  Die Frage ist wann genau ist der richtige Zeitpunkt um Arbeiten anzufangen und schwanger zu werden?  Würde das so gehen oder wird die Berechnung von eG nicht möglich.  dann könnte ich nach dem 13 Lebensmonat eg auszahlen lassen.   Alles bissl kompliziert 😅  hoffe es ist jetzt bisschen deutlicher geworden  grüsse 


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