Frage: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Mein Lebensgefährte und ich arbeiten beide in systemrelevanten Berufen, wobei er selbstständig ist. Beide haben wir eine schriftliche Bestätigung, dass uns Notbetreuung zusteht. Nun ist es in unserem Kreis aber so, dass Zusammenschlüsse von 2 oder mehr Tagesmüttern ein Betreuungsverbot erhalten haben. Eine neue Betreuung kann aktuell ebenfalls nicht gewährleistet werden, da das bilden neuer sozialer Kreise ebenfalls verboten wurde. Ich bin Krankenschwester und natürlich angestellte, kann aber meine Arbeit nicht wahrnehmen. Daher habe ich unbezahlten Urlaub beantragt, um das Kind (18 M.) zu betreuen. Dies verweigert man mir, da mein Beruf aktuell zu gefragt ist. Ja schön. Und das betreut meine Tochter jetzt wie genau? Was habe ich da für Möglichkeiten? MUSS mir der Kreis die Betreuung ermöglichen? Darf mein AG mir Betreuungsurlaub verwehren? Mein Lebensgefährte kann die Betreuung nicht übernehmen, er bildet unsere Existenzgrundlage.

von Meyla am 16.04.2020, 10:37



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Hallo, wenn Sie schriftlich einen Anspruch auf Betreuung haben, muss dieser auch durchsetzbar sein. Schreiben Sie das JA mit Einschreiben Rückschein an und fordern Sie auf, unverzüglich (Frist wenige Tage, Zeit haben Sie ja nicht) eine Betreuung zu nennen. Drohen Sie mit Klage, Schadensersatz und schlechten Gedanken. Viel Glück NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2020



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Du könntest Elternzeit nehmen?

von lilly1211 am 16.04.2020, 10:53



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Nein, kann ich nicht.

von Meyla am 16.04.2020, 11:04



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

selbst wenn hat sie einen vorlauf von 7 wochen. die muss sie ja auch überbrücken. @meyla hast du mit der stadt mal gesprochen was für möglichkeiten da wären? oh man ich wünsche dir eine schnelle lösung!

von mellomania am 16.04.2020, 11:17



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Mein halber Text ist weg.... Ich hatte nur 4 Monate Elternzeit und war dann gezwungen wieder zu arbeiten, in einer anderen Firma. Gewechselt bin ich vor 9 Monaten ungefähr.

von Meyla am 16.04.2020, 11:18



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Sie schreibt doch, ihre Tochter ist 18 Monate. Da man sich für 2 Jahre festlegen muss bei der ersten Meldung, kann sie keine EZ nehmen. Aktuell jedenfalls nicht. Das geht erst wenn ihre Tochter 2 Jahre alt ist. Bis dahin kann der AG das verweigern, was er ja bereits tut.

von Felica am 16.04.2020, 11:54



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Ich denke das wirst du schon gemacht haben, aber ich würde noch einmal beim JA Druck machen. Und notfalls durchaus mit einem Anwalt drohen. Wenn ihr beide die Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllt, dann muss diese auch gewährleistet werden. Notfalls eben indem euer Kind die Einrichtung wechselt oder indem eine Einzelbetreuung gewährleistet wird.

von Felica am 16.04.2020, 11:57



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Unser JA stellt sich aktuell tot. Ich sehe schon immer zu, nur Mails zu schicken und um Telefonate zu bitten, damit diese Versuche nachweisbar sind. Eine Lesebestätigung für die Mail habe ich immer erhalten, aber man antwortet einfach nicht. Seit der ersten Kontaktbeschränkung keinerlei Kommunikation. Mit Glück bekomme ich nun einen Anteil der 700€ teuren Betreuung erstattet. Aber eben nur mit Glück und nur für 2 Monate. Alle anderen Einrichtungen hier betreuen erst ab 2 Jahren nur die TA tun dies früher. Ich könnte wegen der hohen summen auch einfach niemanden nebenbei bezahlen. Mein Arbeitgeber wird mich nicht freiwillig freistellen, droht sogar eher mit Zwang und Verpflichtung. Die Kliniken brauchen halt jede Hand.... Wir könnten uns mein zu Hause bleiben leisten, wenn ich die TaMu sofort kündigen darf und eine 450€ Stelle annehme. Aber das wäre halt wirklich mein letzter Ausweg Mich regt das Geheuchel in den Medien maßlos auf. Wir zahlen diese riesen Summe, haben keine Betreuung und keine weiteren Hilfen, obwohl dad dauernd versprochen wird.

von Meyla am 16.04.2020, 12:17



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Hallo, Hast du deinen Arbeitgeber mal gefragt, ob es darüber die Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt? Ich weiß z. B. dass es von Caritas, AWO usw. Überlegungen dazu gibt, dass Arbeitskräfte, die derzeit nicht in Kigas arbeiten (zu wenig Bedarf an Nitbetreuung), in Altenheimen, Jugendhilfe Einrichtungen u.ä. bei Bedarf eingesetzt werden, damit die Pflegekräfte arbeiten können. Das ist aber eine Arbeitgeberinterne Lösung. LG luvi

von luvi am 16.04.2020, 13:23



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Hallo Meyla, Fakt ist: Du willst arbeiten, Du bist systemrelevant, die Stadt/Gemeinde stellt sich quer. Am Ende würde ich direkt beim Bürgermeister aufschlagen. Hast den/die Leiter/in des Jugendamts kontaktiert? In Anbetracht der Dringlichkeit würde ich hier im Tagestakt aufschlagen, IMMER mit Fristsetzung! Und zwar einmal sehr freundlich mit trotzdem super kurzer Frist und danach sofort mit Einschreiben/`Rückschein. Übrigens könnte das auch parallel der Papa auch machen. ICH würde dann sofort danach die Presse einschalten, auch da eher der Papa (ohne genau zu kennen was sich da besser "verkaufen" lässt). LG D

von desireekk am 16.04.2020, 14:33



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Mein Gott stell dich weiter wichtig

von misses-cat am 16.04.2020, 16:56



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Wo steht was von Beschäftigungsverbot?

von Dojii am 16.04.2020, 17:04



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Sie ist schwanger aktuell hat sie in ein paar anderen Foren geschrieben, ist wohl trotz Spirale schwanger geworden. Sie sollte erst Mal abwarten was passiert

von misses-cat am 16.04.2020, 17:08



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Oha, fühlt sich da jemand getriggert? Ein begrenztes BV hat.... rate.... Grenzen. Alle 14 Tage neue Bewertung. Aber geil dich ruhig noch ein bisschen dran auf Kätzchen. Ich bin gerne der Mittelpunkt deiner wilden Träume.... die kannst du dann beim absetzen ausleben weil du dich über die Verfügbarkeit deiner Notbetreuung ärgerst. Aber es soll ja Menschen geben, die WOLLEN arbeiten. Sogar schwanger. In meinem Fall übrigens mit einem verstorbenen Baby du dämliche Nuss.

von Meyla am 16.04.2020, 17:22



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

abhartzen, Verzeihung.

von Meyla am 16.04.2020, 17:23



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Selber dumme Nuss!! Ich gehe wenigstens arbeiten! Du suchst nur immer neue ausreden Hmm Weihnachten 2017 wolltest du deinen Schwiegereltern dein ungeborenes Baby nie den Großeltern geben weil die sooooooo schrecklich sind, Par Monate später sollten die das Kind betreuen bis es drei Jahre alt ist. Du lügst hier Rum bis zum geht nicht mehr. Und du bis nicht die einzige mit einem totenn Baby!!

von misses-cat am 16.04.2020, 17:40



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Ach wollte ich das? Bei einem oktober 2018 geborenen Kind wollte ich meine Tochter also Weihnachten 2017 den Großeltern zur Betreuung geben? Und damit willst du nun aufzeigen, dass ich arbeitsscheu bin? Das ist mal sehr interessant...

von Meyla am 16.04.2020, 18:06



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Wenn das Jugendamt sich nicht regt, versuchen über den Sozialdezernenten der Stadt oder Gemeinde zu gehen, ansonsten Bürgermeister anschreiben, haben meistens auch Facebook Profile. Sollte das auch nicht fruchten, Ortsvorsteher deines Stadtteils oder den für den Kreis zuständigen Abgeordneten oder Landrat anschreiben oder anrufen. Zur Not örtliche Presse einschalten...

von Manah.Mannah am 17.04.2020, 13:03



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Wenn du wirklich schwanger bist, muss der Arbeitgeber dich ins BV schicken (neues Gesetz seit 30.03.). Wenn nicht, dann lege es darauf an, melde dich krank etc. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, findest du doch ganz sicher wieder einen neuen Job.

von Johanna153 am 18.04.2020, 04:36



Antwort auf: Anrecht auf Betreuungsurlaub?

Ich bin im zeitlich begrenzten BV. Auch auf eigenen Wunsch. Ein generelles lehne ich ab, auch wenn das eventuell schwer nachvollziehbar ist. Die Schwangerschaft wird leider auch nicht halten. Der Embryo ist unterentwickelt und ich möchte nicht zu Hause bleiben. Deshalb habe ich die Schwangerschaft hier auch nicht erwähnt. Selbst wenn ich das BV wollte: ohne gesicherte Betreuung, kein BV. Ich stehe meinem AG ja nicht zur Verfügung.

von Meyla am 18.04.2020, 07:32



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