Hallo Frau Bader,
ich bräuchte bei folgender Ausgangstellung Ihren Expertenrat:
Ich habe bei meinem derzeitigen Arbeitgeber 3 Monate Elternzeit beantragt, aufgeteilt in zwei Zeiträume
1. Zeitraum April 2019 (-> jetzt)
2. Zeitraum März - April 2020
Es besteht die Möglichkeit ein neuen Job zum September 2019 zu beginnen.
Kann ich den zweiten Elternzeit-Zeitraum zum neuen Arbeitgeber übertragen?
Besteht weiterhin ein rechtlicher Anspruch darauf, oder habe ich diesen mit meinem ersten Antrag beim derzeitigen Arbeitgeber verwirkt?
Vielen Dank!
von
Sanoj112
am 11.04.2019, 10:48
Antwort auf:
Anrecht auf Elternzeit nach Jobwechsel
Hallo,
die EZ muss beim neuen AG neu beantragt werden. Frist 7 Wo. Sie müssen insgesamt 2 Lebensmonate genommen haben, sonst ist der erste Monat zurückzuzahlen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2019
Antwort auf:
Anrecht auf Elternzeit nach Jobwechsel
Sobald der Arbeitsvertrag endet, endet auch die geschlossene Vereinbarung deiner Elternzeit. Dein neuer Arbeitgeber ist nicht an deine Vereinbarungen mit dem alten gebunden.
Du musst deine Elternzeit dann neu bei deinem neuen Arbeitgeber anmelden (und dabei wieder die 7 Wochenfrist beachten). Dann hast du auch wieder ein Recht darauf.
Solltest du die zweite Elternzeit (warum auch immer) gar nicht mehr in Anspruch nehmen, müsstest du den ersten Monat wieder zurückzahlen, da Elterngeld für nur einen Monat nicht möglich ist.
von
Dojii
am 11.04.2019, 11:10