Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobwechsel in Elternzeit - AG möchte Aufhebungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Jobwechsel in Elternzeit - AG möchte Aufhebungsvertrag

RamBoe

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Guten Tag, ich habe bis September Elternzeit beantragt und bekomme diesn Monat das letzte mal Elterngeld. Ich habe mir in der Elternzeit einen neuen Job gesucht und gefunden und meinen alten Job letzte Woche fristgerecht gekündigt, so dass ich nahtlos meinen neuen Job beginnen kann, da dies finanziell notwendig ist. Dass die Elternzeit damit beendet ist, ist mir bewusst. Der Kündigungseingang wurde von der GF bestätigt. Nun hat heute die Buchhaltung geschrieben, dass sie einen Aufhebungsvertrag machen wollen, um auf Nummer sicher zu gehen, da ich während der Elternzeit gekündigt hätte. Es solle lediglich das Enddatum drin stehen und dass sich alle einig seien. Ich sehe nur keinen Grund dies zu machen. Es wurde ordentlich gekündigt und ich habe keinen Vorteil dadurch. Meine Frage nun, ob ich einen Nachteil dadurch haben kann? Wie werden die übrigen Urlaubstage gehandhabt? Müssen diese in diesem Fall ausgezahlt werden? Freundliche Grüße und vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vllt soll da irgendetwas für Sie nachteiiges aufgenommen werden. Würde ich nicht unterzeichnen. Der Resturlaub wird ausgezahlt Liebe Grüße NB


mellomania

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resturlaubstage müssen in jedem fall ausgezahlt werden, wenn du das unternehmen verlässt.


HeyDu!

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§7 Abs. 4 BUrlG https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html §17 Abs. 3 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Resturlaub wird ausgezahlt. Ggf. versucht man durch den Aufhebungsvertrag z.B. Urlaubsauszahlung zu umgehen. Man kann nicht pauschal sagen ob der Aufhebungsvertrag zum Nachteil ist, es kann Schaden. Liegt ganz einfach am Inhalt. Da hilft nur genau zu lesen. Im Aufhebungsvertrag soll also nur das Datum stehen... mh. Würde ich nicht unterschreiben. Deine Ansprüche (wie Resturlaub und dessen Auszahlung) sollten schriftlich in diesem festgehalten werden. Die Frage, welche ich mir stellen würde ist: Wo ist der Vorteil für mich beim Aufhebungsvertrag? BG


HeyDu!

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https://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-resturlaub/ Da steht's auch :-)


luvi

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Hallo, Ich vermute, du arbeitest in einem kleinen Betrieb und der Arbeitgeber kennt sich rechtlich nicht so gut aus mit Kündigung in der Elternzeit. Er will sich wahrscheinlich absichern, dass er keine Probleme wegen der Kündigung währens der Elternzeit bekommt. LG luvi


RamBoe

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Vielen lieben Dank an alle, die sich dir zeit genommen haben mir zu antworten.


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