Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit, worauf muss ich bei einem Aufhebungsvertrag achten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: In Elternzeit, worauf muss ich bei einem Aufhebungsvertrag achten?

Karomarla

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in meiner Elternzeit und meinem Arbeitgeber sind die Mittel gestrichen worden. So, dass all meinen Kollegen ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung und drei Nettomonatsgehältern angeboten wurde. Mein AG hat mittlerweile die Zustimmung der zuständigen Behörde erhalten, um mir zu kündigen. Jedoch wäre ich auch nicht abgeneigt den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn mir dasselbe geboten werden sollte. Worauf sollte ich hierbei genau achten? Wenn mir der Betrag einmalig überwiesen wird, hat dies keine Auswirkung auf mein Elterngeld? Hätte die Auszahlung dieses Betrags Auswirkungen auf mein ALG1? Bin ich noch krankenversichert, wenn ich eine Kündigung erhalten sollte? Meine EZ ginge eigentlich noch bis Mitte Juni. Beim AA habe ich mich schon informiert. Hier wurde mir natürlich von einem Aufhebungsvertrag abgeraten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe, Karolin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Einmalzahlungen werden beim EG nicht berücksichtigt. Abfindungen werden beim ArbGeld 1 nicht berücksichtigt, wenn die normalen Kündigungsfristen eingehalten werden. Liebe Grüße NB


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