Hallo Frau Bader,
meine Frau ist als Erzieherin derzeit in der 2-jährigen Elternzeit die noch bis Mitte Dezember läuft. Elterngeld wurde nur für 1 Jahr ausgezahlt, spielt also keine Rolle mehr.
Sie hat einen unbefristeten Vertrag über 50% Teilzeit bei einem kirchlichen Träger.
Nach derzeitigem Stand würde Sie dort also wieder Mitte Dezember mit Arbeiten anfangen.
Nun hat Sie die Ausschreibung eines anderen Kindergartens der Stadt gesehen, die mehr oder weniger ab sofort jemand suchen für 50-100% (50% unbefristet). Die Stelle würde Ihr auf jeden Fall mehr zusagen, da der Kindergarten praktisch ums Eck liegt.
Sie arbeitet im kirchlichen Kindergarten seit 4 Jahren und hätte somit eine gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, d.h. im Optimalfall müsste Sie spätestens bis 19.08. kündigen um zum 30.09. rauszukommen.
Nun stellen sich uns ein paar Fragen, vor allem was die Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers betrifft.
- Muss der aktuelle AG auch zustimmen, wenn Sie jetzt einen weiteren Vertrag von 50% annehmen würde?
- wenn der aktuelle AG dem zustimmt, dürfte Sie dann jetzt auch einen Vertrag über 100% annehmen/abschließen?
- Gibt es noch weitere Probleme, die wir aktuell noch gar nicht sehen?
- Das einfachste wäre vermutlich ein Auflösungsvertrag zu unterzeichnen, nur ob da der bisherige Arbeitgeber zustimmt ist wohl fraglich... denn Erzieherinnen werden überall gesucht...
von
Taky
am 22.07.2021, 10:28
Antwort auf:
Jobwechsel während Elternzeit
Hallo,
wenn der alte Arbeitgeber zustimmt, kann sie natürlich über die weiteren 50% einen Arbeitsvertrag schließen.
Sie kann aber keinen weiteren Vertrag über 100 % schließen, denn sie kann ja keine 150% arbeiten. Ansonsten kann sie den alten Vertrag während die Elternzeit mit der normalen Frist kündigen und zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Jahren liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.07.2021
Antwort auf:
Jobwechsel während Elternzeit
Deine Frau könnte ihren jetzigen AG fragen, ob sie TZ in EZ woanders arbeiten darf. Der AG darf es ablehnen, müsste ihr dann eine Stelle mit 50% anbieten und diese kann z. B. auch nur nachmittags sein.
Wenn sie TZ in EZ arbeitet muss sie es auch dem neuen AG mitteilen. Ob es sich für den lohnt jemanden in der Theorie gesehen nur für ein paar Wochen einzustellen glaub ich nicht.
Daher wäre Kündigen beim jetzigen AG theoretisch besser. Kündigen kann sie fristgerecht zu jeder Zeit. Der jetzige AG kann dagegen nichts machen.
Sie kann auch ihre EZ um das 3.Jahr verlängern, was keiner Zustimmung bedarf, und TZ in EZ arbeiten. Allerdings ist es gleich wie oben genannt. TZ in EZ bei einem anderen AG geht nur mit Zustimmung des jetzigen AG. Solltet ihr weitere Kinder planen hat das den Vorteil, dass die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendet werden kann und es den Lohn gibt.
TZ in EZ kann sie max. 30 Stunden arbeiten.
Auflösungsvertrag ist auch eine Option. Jenachdem wie schnell das geht könnte es zeitlich eher sein als die Kündigungsfrist. Arbeiten die langsam kann es bei 6 Wochen Kündigungszeit sogar sein, dass die eher greifen könnte. Das könnt ihr nachfragen.
Umso eher sie mit ihrem jetzigen AG spricht desto besser, weil er planen kann und ggf. ihre jetzige EZ-Vertretung einfach bleiben kann. Das wäre für den AG die beste Situation und ich kann mir vorstellen, dass er dann wohlwollend eine Mitarbeiterin gehen lässt, weil er danach keine Lücke stopfen muss.
von
Ani123
am 22.07.2021, 13:39
Antwort auf:
Jobwechsel während Elternzeit
Kündigen während ! der EZ geht nicht, die EZ endet mit dem Vertragsende. Sie müsste also beim neuen AG neue EZ melden wenn sie in EZ bleiben will. Wäre auch wieder 7 Wochen vor Antritt der EZ. Wenn sie beim neuen TZ außerhalb der EZ arbeiten will, dann spielt EZ ja keine Rolle mehr.
von
Felica
am 22.07.2021, 16:17
Antwort auf:
Jobwechsel während Elternzeit
Danke für eure beiden Antworten...
na die Wunschvorstellung wäre natürlich Sie bekommt die neue Stelle und der alte AG stimmt einem Auflösungsvertrag zu und Sie kann dort sofort so anfangen wie Sie bzw. der neue Arbeitgeber möchte...
Nun ist aber nicht unbedingt davon auszugehen, dass der alte Arbeitgeber so einfach dem ganzen zustimmt... Sowohl was einer TZ-Arbeit während der Elternzeit betrifft, als auch eines Auflösungsvertrages... und jetzt aktiv darauf zugehen, wo noch nicht mal die andere Stelle fix ist, macht ja auch keinen Sinn... man wills ja nicht verscherzen, wenns dann doch nix wird...
Hab ich folgendes jetzt schon mal richtig verstanden
- Der aktuelle AG muss einer Tätigkeit während der Elternzeit auf jeden Fall zustimmen (egal wie wenig Stunden das sind)?
- Während der Elternzeit dürfte sie maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten? (das steht so im Elternzeitgesetz oder?)
von
Taky
am 22.07.2021, 17:34