Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber läuft noch bis zum 30.09.2020. Nun möchte ich aber zum 15.8.2020 eine andere Stelle antreten und bei meinem Arbeitgeber kündigen.
Normalerweise hätte ich eine Frist von sechs Wochen. Kann ich ganz normal Ende Juni kündigen oder gilt da auch eine Frist von drei Monaten wegen der Elternzeit?
Denn dann müsste ich ja einen Auflösungsvertrag anstreben.
Dankeschön für Ihren Rat!
von
Annka208
am 29.05.2020, 21:01
Antwort auf:
Jobwechsel während Elternzeit
Hallo,
während der EZ gilt die normale vertragliche/ gesetzliche Frist, nur zum Ende der EZ sind es 3 Mo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2020
Antwort auf:
Jobwechsel während Elternzeit
Hallo,
Die 3 Monate Kündigungsfrist gelten nur, wenn du genau zum Elternzeitende kündigen möchtest. Kündigt du zu einem früheren Termin, gilt die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist, bei dir 6 Wochen.
LG luvi
von
luvi
am 30.05.2020, 20:50