Guten Tag Frau Bader,
ich befinde mich derzeit noch bis 23.04.2022 in Elternzeit (beziehe kein Elterngeld mehr) und möchte den Arbeitgeber wechseln und bereits ab 01.04.22 wieder berufstätig werden. Eine Zusage von einem potenziellen neuen AG gibt es noch nicht, es stehen jetzt erst die Bewerbungsgespräche an. Da mein Kind ab März in die Betreuung geht, möchte ich vorzeitig (zum 01.04.) bei einem neuen AG starten. Auf was muss ich zwecks Kündigung und/oder Elternzeitverkürzung achten? Welche Fristen gelten in meinem Fall?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße,
Maiglöckchen89
von
Maiglöckchen89
am 15.02.2022, 13:53
Antwort auf:
Jobwechsel während der Elternzeit
Hallo,
Sie müssen mit der vertraglichen/ gesetzlichen Frist kündigen. Dann targen Sie aber das Risiko, dass es mit dem neuen AG nicht klappt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2022
Antwort auf:
Jobwechsel während der Elternzeit
Das klappt nicht. Du musst 1 deinen AG um Erlaubnis bitten, woanders zu arbeiten. 2. Hast du zum Ende der ez eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn du über 30h beim anderen AG arbeiten möchtest, musst du kündigen, da dies in der EZ nicht möglich ist. Außer es sind weniger als 30 h, dann kannst du die ez weiterlaufen lassen und mit vorheriger!!!! Genehmigung deines AG dort unterschreiben
von
mellomania
am 15.02.2022, 14:07
Antwort auf:
Jobwechsel während der Elternzeit
Kannst du mit deinem bisherigen AG einen Aufhebungsvertrag abschließen, wenn du vorfristig kündigen möchtest?
von
ImvPP
am 15.02.2022, 14:38
Antwort auf:
Jobwechsel während der Elternzeit
Du kannst doch zum 1.04 bei deinem AG kündigen mit deiner Kündigungsfrist. Blöd wird es nur, wenn du dann keine neue Arbeit hast
Mitglied inaktiv - 15.02.2022, 14:59