Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobwechsel während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jobwechsel während der Elternzeit

Maiglöckchen89

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch bis 23.04.2022 in Elternzeit (beziehe kein Elterngeld mehr) und möchte den Arbeitgeber wechseln und bereits ab 01.04.22 wieder berufstätig werden. Eine Zusage von einem potenziellen neuen AG gibt es noch nicht, es stehen jetzt erst die Bewerbungsgespräche an. Da mein Kind ab März in die Betreuung geht, möchte ich vorzeitig (zum 01.04.) bei einem neuen AG starten. Auf was muss ich zwecks Kündigung und/oder Elternzeitverkürzung achten? Welche Fristen gelten in meinem Fall? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße, Maiglöckchen89


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen mit der vertraglichen/ gesetzlichen Frist kündigen. Dann targen Sie aber das Risiko, dass es mit dem neuen AG nicht klappt. Liebe Grüße NB


mellomania

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Das klappt nicht. Du musst 1 deinen AG um Erlaubnis bitten, woanders zu arbeiten. 2. Hast du zum Ende der ez eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn du über 30h beim anderen AG arbeiten möchtest, musst du kündigen, da dies in der EZ nicht möglich ist. Außer es sind weniger als 30 h, dann kannst du die ez weiterlaufen lassen und mit vorheriger!!!! Genehmigung deines AG dort unterschreiben


ImvPP

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Kannst du mit deinem bisherigen AG einen Aufhebungsvertrag abschließen, wenn du vorfristig kündigen möchtest?


Mitglied inaktiv

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Du kannst doch zum 1.04 bei deinem AG kündigen mit deiner Kündigungsfrist. Blöd wird es nur, wenn du dann keine neue Arbeit hast


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