Angelochek25
Hallo Frau Bader, ich stecke gerade in einem großen Problem und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kurz zu meiner Situation: Ich bin alleinerziehend (Sohn 1,8 Jahre alt) Vater ist unbekannt(One Night Stand).Vor meiner SS habe ich in einem Vollzeitjob im Labor gearbeitet,bin jetzt in Elternzeit bis Nov.2021 .Dieser Job ist aber sehr weit entfernt(bin vorher mit Auto 2std.hin und 2 Std.zurück gefahren). Ich bekomme jetzt ALLG II bis zum Ende der Elternzeit.Kita fängt ab August 2021 an.Nun weiß ich nicht wie ich es dann unter einen Hut bringen soll Kita und Job(meine Arbeitszeiten waren immer von 11-20(manchmal ÜStd. bis 21.30Uhr).Frühdienst ist bei meinem AG nicht erwünscht,da sehr viele ihn haben.Bin auf mich alleine gestellt.Mein Wunsch ist es einen Teilzeitjob(20-30std)wohnortnah zu finden.Kann ich Probleme mit dem Jobcenter dadurch bekommen? Ich bestehe noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.Ich habe gelesen dass die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit 3 Monate beträgt(Sprich ich müsste im Juli dann kündigen damit ich im Nov.da raus bin) aber ob ein neuer Arbeitgeber auf mich 3 Monate warten wird ist sehr fraglich.Zudem wurde ich in meinem Job vor meiner SS von einem Mitarbeiter sexuell belästigt und mir wird sehr schlecht wenn ich daran denken muss wieder mit dieser Person arbeiten zu müssen(AG weiß davon Bescheid,ich wurde aber mundtot mit einem Schreiben,was ich aus Angst vor Kündigung unterschrieben habe ,gemacht). Was und wie kann ich einen neuen Job ohne Angst vor einer Sperre vom Jobcenter finden bzw. unterschreiben und dabei die Kündigungsfristen einhalten? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, sie können doch in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten und dann am Ende der Elternzeit entscheiden, was Sie machen. Probleme mit dem Jobcenter bekommen Sie nur, wenn Sie den Vertrag kündigen ohne einen neuen zu haben. Liebe Grüße NB
mellomania
denn du darfst in der elternzeit ja bis zu 30 h arbeiten woanders, allerdings muss dein AG zustimmen. wenn du zwei jahr ez gemeldet hattest, kannst du das 3. jahr noch dranhängen und dich in ruhe bewerben. dann arbeitest du mal die 30 h und schaust wie es dir gefällt wenn du was findest und wenn das safe ist DANN kündigst du. würde das nicht vorher machen. wenn alle stricke reißen hast du immer noch den job im rücken. ich schlage dir vor dich zu bewerben, und wenn du die stelle haben könntest, deinen AG um erlaubnis bitten (dürfte kein problem sein wenn er dir keine frühschicht anbieten kann/mag, außer es wäre ein direkter konkurrent) , den job anzutreten und dann erst zu kündigen, wenn du beim neuen AG bleiben möchtest.
Angelochek25
Kriege ich damit keine Probleme mit dem Jobcenter? Jobsuche kann ich erst nach der Kitaeingewöhnung antreten.(August-September 2021). Wenn ich im Oktober dann einen neuen Job finden sollte,dann könnte ich trotzdem meinen AG fragen ob ich bei einem anderen AG arbeiten könnte? wäre das nicht sehr kurzfristig für meinen jetzigen AG?(Elternzeit endet im NOV.2021)? Tut mir leid ich bin so verwirrt,weil ich echt keine Fehler machen möchte,weder mit Jobcenter ,noch mit einer neuen Stelle.Habe Existenzangst und vor einer Sperre.
Mitglied inaktiv
ich weiß gar nicht, ob es überhaupt eine "sperre" bei alg2 gäbe? fakt ist ja eigentlich, dass du den Job nicht mehr machen kannst und zwar aufgrund der Arbeitszeiten. andere gründe würde ich gar nicht anführen. für mich hieße das: jetzt fristgerecht kündigen und dich dann ab August bewerben.
Julisa
Ich musste nach meinem 2. Kind auch selbst kündigen weil die Arbeitszeiten sich nciht mit den Betreuungszeiten vereinbaren ließen. Ich konnte nachweisen dass ich versucht habe die Arbeitszeiten anzupassen, hatte schriftlich vom Arbeitgeber dass dies aus betrieblicher Sicht nicht möglich wäre. Ich habe deswegen keine Sperre bekommen, weil die Betreuung des Kindes vor geht. Das war allerdings 2007. Keine Ahnung ob sich da was geändert hat. Ich würde mich an deiner Stelle mal ans Jobcenter wenden und mich da beraten lassen, die müssten dir das ganz genau sagen können.
Felica
Tipp, am besten erst mit dem Berater vom JC und dem AA besprechen, weiße auf das Problem Kinderbetreuung hin und nutze die Zeit um dich schon mal zu bewerben bzw zu schauen was genau du machen kannst. Dann erst mit deren OK kündigen. In der Regel ist es dann kein Problem und es gibt keine Sperre. Anders wenn du erst kündigst und dann dort vorstellig wirst. Bedenke, wenn du auf den Tag genau kündigst an dem deine EZ endet, hast du 3 Monate Kündigungsfrist, zu jedem anderen Termin wäre es deine vertragliche Kündigungsfrist. Weiß ja nicht wann genau in November deine EZ endet. Du könntest es dir also auch offen halten, was neues suchen und dann erst kündigen. Denke mal du wirst sowas wie 4 Wochen zum Monatesende haben. Dann könntest du im August erst die Eingewöhnung machen, im September mit der Jobsuche anfangen und dann Anfang Oktober zu Ende Oktober kündigen. Alternativ, Anfang November kündigen und schauen ob du bis Ende November dann die Tage mit Urlaub oder Überstunden überbrückst oder für die kurze Zeit schaust wegen der Betreuung. Notfalls halt einen Aufhebungsvertrag machen, wenn der AG mitmacht. Worauf ich bei den Randbedingungen fast wette.
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