Sehr geehrte Frau Bader Ich hätte eine Frage zur Elternzeit. Ich habe bei meinem aktuellen AG bis zum 30.6.22 Elternzeit beantragt (geb.1.7.20). Da wir in der Zwischenzeit umgezogen sind möchte ich nun hier arbeiten gehen und hätte auch ein interessantes Jobangebot ab August/September (für 15-20std die Woche) welches ich gern annehmen möchte. Ich würde gerne einen klaren Schlussstrich ziehen und meinen alten Job kündigen (Frist von 4 Wochen). Damit würde ja auch automatisch meine Elternzeit vorzeitig enden. Was würde dann mit der nicht genommenen Elternzeit von 11 Monaten passieren? Würde diese verfallen? Oder müsste ich vor meinem Kündigungsschreiben um Verkürzung der beantragten Elternzeit bitten? Die Option bei meinem AG in Elternzeit zu bleiben würde ich ungern machen da ein zurück für mich eh nicht in Frage kommt. Vielen Dank
von Tambaa am 18.06.2021, 20:07