Mitglied inaktiv
Meine Frage: Muss man für das zweite gemeinsame Kind als Unverheiratete wieder zur Beurkundung zum Jugendamt? Oder gilt bis auf Widerruf die erste Erklärung auch für weitere Kinder? Steffi
Hallo, neu hin! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Für jedes Kind dürft Ihr neu dort antraben und evtl. auch wieder das gemeinsame Sorgerecht neu erklären. Woher sollen "die" (der gesetzgeber) sonst wissen, daß es wieder vom selben Mann ist? ICH hab das bei zweiten VOR der Geburt gemacht! Viele Grüße Désirée
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