Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderzahlung in Elternzeit?

Frage: Sonderzahlung in Elternzeit?

Sursulapitschi

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Liebe Frau Bader, ich habe gelesen das Arbeitnehmer auch in der Elternzeit Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben, wenn diese nicht explizit für die Elternzeit ausgeschlossen wurde. Mein Arbeitgeber zahlt die Sonderzahlung aber nur wenn man auch Gehalt bezogen hat. Wie schätzen Sie das ein? Vielen Dank! Hier mal der Text aus unserem Tarifvertrag: 1) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, die oder der sich am 1. November eines Jahres in einem Dienst- oder Ausbildungsverhåltnis befindet, das mindestens bis zum 31. Dezember des Jahres besteht, erhålt eine Jahressonderzahlung. (2) Die Hæhe der Jahressonderzahlung errechnet sich aus der Summe der Bezçge gem. Unterabs. 3 der Monate Januar bis einschließlich Oktober des Jahres ein- schließlich ausgezahlter Plus- und Ûberstunden, dividiert durch zehn. Beginnt das Dienst- oder Ausbildungsverhåltnis nach dem 1. Oktober oder nimmt die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter nach diesem Zeitpunkt nach einer Zeit ohne Bezçge gem. Anlage 14 Abs. 2 Unterabs. 3 die Arbeit wieder auf, wird die Jahres- sonderzahlung auf der Basis der Bezçge fçr den November, dividiert durch zehn, berechnet. Scheidet die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter wegen Bezuges einer Rente vor dem 01. November eines Jahres aus dem Dienst- oder Ausbildungsver- håltnis aus, so betrågt der Anspruch auf die Jahressonderzahlung ein Zwælftel fçr jeden vollen Beschåftigungsmonat im Jahr des Ausscheidens. Zu den Bezçgen zåhlen das monatliche Tabellenentgelt, die Kinderzulage, ggf. die Besitzstandszulage, die in Monatsbetrågen festgelegten Zulagen sowie die Zeit- zuschlåge nach § 20a. (3) Die Jahressonder


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen. Einzelne (Tarif)-verträge kann ich hier nicht prüfen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.


HeyDu!

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Und weiter Uriah? Nur weil das Arbeitsverhältnis ruht, besteht dennoch ein Arbeitsverhältnis am 01.11. und sofern der Vertrag jetzt nicht ausläuft, wird auch am 31.12. ein Arbeitsverhältnis bestehen. Die entscheidende Frage ist: Seit wann ist die Fragestellerin in EZ?


Sursulapitschi

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Seit letztem Jahr im Herbst, bis Sommer 2021. (Elternzeit)


HeyDu!

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Wenn es dieses Jahr keinerlei Bezüge gab, gibt es auch keine Sonderzahlung.


Sursulapitschi

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Danke!


chrissicat

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Wenn du seit letztem Herbst in Elternzeit bist, dann bekommst du für dieses Jahr keine Sonderzahlung bzw. die Sonderzahlung beträgt = 0,00 €, denn die Summe deiner Bezüge der Monate Januar - Oktober 2019 beträgt 0,00 € (aufgrund der Elternzeit). Und 0,00 € durch 10 beträgt immer noch 0,00 €.


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