Sindymaus86
Hallo, Ich bin in der 15. SSw. Nun habe ich aufgrund von Beschwerden/Blutungen ein Beschäftigungsverbot als Physiotherapeutin erhalten. Nebenbei bin ich selbstständig tätig und halte Rückbildungskurse. Kann ich das, da es ja keine Arbeit am Patienten darstellt und somit keine körperliche Belastung, weiterhin ausführen? Ich mache mir auch Gedanken wegen Versicherungsschutz. Vielen Dank
Hallo, rechtlich ist das möglich, dafür Selbstständige das MuSchG nicht gilt. Ich würde mir aber, um beim Arbeitgeber argumentieren zu können, eine Bestätigung vom FA holen, dass diese Tätigkeit nicht unter ein Beschäftigungsverbot fallen würde. Liebe Grüße NB
Dojii
Ein Beschäftigungsverbot nach dem MuschG gilt nur für nichtselbstständige Tätigkeiten. Das MuschG gilt nicht für Selbstständige, daher hat ein BV auch keinen Einfluss auf diese Tätigkeiten. Als Selbstständige bist du dir quasi selbst verantwortlich, ob und wie stark du eine Tätigkeit ausüben kannst/willst.
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