Mitglied inaktiv
Guten Tag Ich habe eine neue Stelle angenommen. Nach 2 Monate habe ich erfahren das ich Schwanger war. Habe mein Chefin informiert. Sie hat mir nicht gekündigt, obwohl ich in Probezeit war. Mein Chefin sagt ich habe nur 3 Wochen Schwangerschaftsurlaub, ich bin der Meinung das mir 10 oder 12 Wochen zustehen. Was meinen Sie? Wo muss ich nachschauen, oder mich beraten lassen. Es ist ein Kleinbetrieb. Danke und liebe Grüsse Rosi
Liebe Rosi, hier muss man 2 Dinge trennen: Mutterschutz= 6 Wo. vor und 8 bzw. 12 Wo. nach der Geburt.im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Rosi, ich glaube, du sprichst von den Mutterschutzfristen. 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt ist Frau im Mutterschutz - vor der Geburt muß Frau nur dann arbeiten wenn Sie das ausdrücklich wünscht (kann diese Entscheidung aber jederzeit rückgängig machen) und in den 8 Wochen nach der Geburt darf sie auf jeden Fall nicht arbeiten. Ist es möglich das deine Chefin vom Jahresurlaub spricht? Wann ist denn dein Entbindungstermin? Es wäre ja möglich, dass dir aufgrund des Entbindungstermin und falls du anschließend in den Erziehungsurlaub gehen möchtest dein Urlaub nur entsprechend anteilig für das Jahr zusteht. Wichtig ist, dass du in der Zeit des Mutterschutzes auch Urlaubsanspruch ansammelst. Liebe Grüße Viviane
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