Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Urlaubsanspruch. Wenn man durch Arbeitsverbot und Mutterschutz Urlaub erworben hat oder Alttage aus einer 5 Tage Woche wie wird der Urlaub dann genommen wenn man mit einer 3 Tage Woche wieder zurück kehrt. Also wird der Urlaub z.b. 20 Tage durch 5 Tage die Woche oder 3 Tage geteilt?

von PUSCHL0102 am 18.02.2019, 21:50



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Hallo, besser ist es, den Urlaub später zu nehmen, wenn man wieder VZ arbeitet. Ansosnten wird VZ Urlaub in VZ bezahlung gewährt, ist also im Dreisatz zu ermitteln Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2019



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

wenn er vollzeit erworben wurde wird er auch vollzeit gewährt. heißt auch wenn du 3 tage die woche arbeitest, musst du 5 tage urlaub nehmen um die ganze woche frei zu haben. sonst wärst du bevorteilt. so ist mein kenntnisstand.

von mellomania am 18.02.2019, 21:55



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Das heisst es wäre ja besser dann in der Urlaubszeit eine 5 Tage Woche zu haben weil es vom Geld her besser wäre. Oder versteh ich es falsch. Das heisst ich habe noch 34 Tage Urlaub und wenn ich die hintereinander nehme wäre es finanzieller besser 30 h a 5 Tage in der Zeit zu arbeiten als 15 h a 3 Tage??? Weil für den Urlaub ändert sich nix ob 3 Tage oder 5 Tage Woche.

von PUSCHL0102 am 18.02.2019, 22:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Hängt von deinem Status ab mit dem du wiederkommt. Grundsätzlich gilt, VZ-Urlaub ist auch in VZ zu vergüten. Arbeitest du innerhalb der EZ in TZ, ruht der Urlaub weiterhin aus der VZ. Außer du willst ihn entsprechend vorher nutzen und AG stimmt dem zu. Wird der VZ-Vertrag dauerhaft in TZ geändert, muss er umgerechnet werden. Beispielsweise du hast 5 Tage Urlaub a' 8 Stunden, ergeben 40 Stunden. TZ arbeitest du nur noch 20 Std die Woche. Wären also 2 Wochen Urlaub in TZ. Bezieht sich auf den Resturlaub. Anders sieht es mit dem generellen Urlaubsanspruch aus der dir pro Jahr zusteht. Hattest du vorher bei einer 5 Tage Woche im Jahr 20 Tage Anspruch und arbeitest in Zukunft nur noch an 3 Tagen die Woche, ergibt sich ein jahresanspruch von 12 Tagen im Jahr. Einfacher Dreisatz: 20 Urlaubstage :5 Arbeitstage =4 Wochen. 4 Wochen ×3 Arbeitstage= 12 Urlaubstage.

von Felica am 18.02.2019, 22:16



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Ja das habe ich verstanden. Nun will der Arbeitgeber das ich zwei Monate in 30h a 5 Tage arbeite und dann erst wie von mir gewollt 3 Tage a 5h also 15h damit ich meinen Urlaub abbummeln kann. Ist ja super verdiene ja so 2 Monate mehr aber ist das rechtens oder entstehen mir so Nachteile?

von PUSCHL0102 am 18.02.2019, 22:30



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Mein Kenntnisstand ist, dass in Vollzeit erworbener Urlaub bei Rückkehr in Teilzeit nicht reduziert werden darf. (zB hier: https://efarbeitsrecht.net/vollzeit-in-teilzeit-und-urlaubsansprueche/) Blieben aus Beschäftigungsverbot und Mutterschutz 10 Tage Urlaub (Vollzeit, 2 Wochen) übrig und man kehrt mit 3 Tagen pro Woche zurück, bleibt es bei den 10 Tagen Urlaub, auch dann, wenn man damit mehr als die ursprünglichen 2 Wochen frei machen könnte. Ich kenn auch keine Vorschrift, nach der man zwischen Elternzeit und Teilzeit nochmal Vollzeit machen sollte, damit man seinen Vollzeit-Urlaub abbauen kann. So mancher Arbeitgeber hätte das gern und so mancher Arbeitnehmer kann das Geld daraus gut gebrauchen. Aber - soweit ich weiß - solange es kein Betriebsurlaub ist, kann der AG den Urlaub kaum vorschreiben. Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.02.2019, 08:26



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Ah ok. Ich hab es schon verstanden. Aus meinen Urlaubstagen würden ja 17 Wochen Urlaub werden bei einer 3 Tage Woche. Das wäre ja viel. Möchte den Urlaub ja auch nehmen wegen der kindergarteneingewöhnung. Aber mir erschliesst sich nicht ganz wiso ich an Tagen an denen ich ja frei habe also nicht arbeiten muss 2 tage Urlaub nehmen soll die ja sonst 2 volle 8h Tage Gewicht hätten.also 5 tage urlaub nehme muss um eine 15 h Woche frei zumachen. Das geht wohl nicht und daher Soll ich halt 2 Monate 5 Tage a 6 Stunden arbeiten. Heisst aber später mehr Geld somit mehr Kindergartengeld und mein Urlaub ist schneller aufgebraucht.

von PUSCHL0102 am 19.02.2019, 09:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Nein, an Tagen die du nicht arbeiten musst, musst du eben auch nicht Urlaub nehmen. Davon ab arbeitest du doch jetzt sicherlich in TZ dann nicht an einem Arbeitstag so lange wie du vorher in VZ gearbeitet hast. es kann also nicht ein Tag VZ-Ulraub 1 zu 1 zu einem Tag TZ-Urlaub gerechnet werden, sondern man muss erst den Umweg über die Stunden machen. Außer du dein Arbeitstag in TZ ist jetzt wirklich so lange wie er früher in VZ war.

von Felica am 19.02.2019, 09:53



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Schwangerschaft

Ah ok. Nein früher 7,75 h und jetzt 5h. Dann muss ich mal schauen wie das errechnet wurde. Bin so planlos weil ich der Abteilung nicht vertraue. Bei meiner Zulage haben sie damals auch versucht mich zu betuppen als sie mich in das Beschäftigungsverbot schickten. Duch das Forum huer habe ich mich aber erfolgreich gewehrt.

von PUSCHL0102 am 19.02.2019, 10:17



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