Hallo Frau Bader,
mal was ganz anders - ich sitze gerade an Aufgaben zum arbeitsrecht und suche mich dämlich - Können Sie mir helfen:
Ich suche das urteil des BAG zur Frage nach der Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch
Danke, danke, danke
Silvana & Isabel (4Mon.)
Mitglied inaktiv - 29.03.2001, 02:24
Antwort auf:
Frage nach Schwangerschaft bei Einstellung
Liebe Sivana,
da müssen Sie schon selber suchen. Ich bin hier da, um Rechtshilfe zu erteilen, nicht um Aufgaben zu lösen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2001
Antwort auf:
Frage nach Schwangerschaft bei Einstellung
hi ! ich habs gefunden ! freu.. brauchte es selber für eine freundin... viel spass...
Schweigerecht einer Schwangeren
Rechtsgebiet: 1. Arbeit; 1.7 Kündigung
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LAG Hamm 1998-11-10 19 Sa 2596/98
Leitsatz der Redaktion:
Schwangere Frauen sind ein einem Einstellungsgespräch auch dann nicht verpflichtet einzugestehen, daß sie schwanger sind, wenn sie in Sonderfällen des gesetzlichen Mutterschutzes (etwa das Verbot der Nachtarbeit) in den ersten Monaten gar nicht arbeiten dürfen.
Ein Arbeitsvertrag sei daher auch dann gültig, wenn die werdende Mutter den zukünftigen Arbeitgeber vor Vertragsschluß nicht über die Schwangerschaft informiert habe. So zumindest urteilte das LAG Hamm kürzlich in Abweichung von der Rechtsprechung des BAG. Dabei stützte sich das LAG in erster Linie auf den vom Europäischen Gerichtshof geprägten Grundsatz, daß eine Schwangere keine Offenbarungspflichten habe.
Rechtsbereich/Normen:
BGB Einstellung in die Datenbank:
1999-12-16
Quelle: NJW 1999, Heft 46, L
Bearbeitet von: Martina Seipelt
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Zur Beachtung: Der Redaktion des ARD-Ratgeber Recht ist es durch Gesetz untersagt, Ihnen individuellen Rechtsrat zu erteilen.
Darum unsere herzliche Bitte: Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte immer an einen Anwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim nächsten Amtsgericht. Danke!
Mitglied inaktiv - 12.04.2001, 00:59