Eingruppierung nach Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 01.11.2019 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Elterngeld habe ich im ersten Jahr bekommen. Ab 01.11.2020 werde ich für 25 h wieder in meinem Job als Erzieherin arbeiten. Vor der Schwangerschaft war ich als Stellvertretende Leitung nach Tvöd in der Gruppe 13 eingruppiert. Jetzt werde ich (da ich nur noch als Erzieherin arbeiten werde) in Stufe 8a eingruppiert. Ist das rechtens? Liebe Grüße und vielen Dank!

von Sumsi145 am 20.08.2020, 12:01



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Hallo, grundsätzlich steht Ihnen anteilig der gleiche Lohn anteilig zu, wenn sie einen Anspruch auf die Teilzeit haben. Dafür muss der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer haben und es dürfen keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. In der Praxis bestehen die Probleme jedoch darin, dass die Frauen dann kein Wahlrecht haben, wann sie diese Zeiten arbeiten. Wenn eine Frau zum Beispiel nur vormittags zur Verfügung steht, hat sich hierauf keinen Anspruch. Dann wird für diese Zeit ein neuer Vertrag geschlossen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2020



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Warum sollte das nicht rechtens sein? Du wirst für die Beschäftigung bezahlt, die du auch ausübst. Du solltest nur darauf achten, dass du einen befristeten Vertag innerhalb der EZ für diesen Posten + Bezahlung unterschreibst, damit nach der EZ dein alter Vertrag wieder auflebt. Allerdings kannst du auch da runtergestuft werden, wenn du die alten Konditionen nicht erfüllst.

von KielSprotte am 20.08.2020, 12:34



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Dir steht dein alter Job zu ( Bedingungen, Entgeltgruppe - es muss nicht der gleiche Schreibtisch sein ). Es sei denn die Stellvertretung war befristet. Der AG behauptet wohl Stellverttretung sei mit 25 Stunden nicht möglich? Ich würde mich nicht von einer 13 in die 8a gruppieren lassen ... Jetzt ohne die genauen Umständen zu kennen, es kann durchaus rechtswidrig sein.

von HeyDu! am 20.08.2020, 20:57



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

was sollte daran rechtwirdrig sein? sie arbeitet NICHT in tz in ihrem alten job als stellvertretende leitung sondern NUR als erzieherin. dahe wird sie auch, logischweise! so bezahlt. was NACH der EZ ist, muss sie klären. Ihr steht DANACH genau ihr alter job zu. wenn Sie den, wie verlangt, ausüben kann, tut sie das. wenn sie das nicht kann, muss sie ihren vertrag ändern auf konditionen, die für sie UND den AG passen. und wenn der AG sagt, dass die stellv. leitung eben nicht in tz ausführbar ist, was nur der AG entscheiden kann, dann muss sie sehen, ob sie weiterhin runtergestuft als erzieherin arbeitet oder sich woanders was sucht, was dann ihren konditionen gefällt. aber in der ez hat sie einen auf diese befristeten neuen vertrag. udn arbeitet auch weniger und in niedrigerer position.

von mellomania am 20.08.2020, 22:46



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Nein, ein einfaches das geht nicht langt eben nicht aus. Er muss es eben stichfest begründen. Aber gut, solange eben weiter dieses falschen allgemeinen Aussagen gestreut werden, auch in Bezug auf ihre Tätigkeit in EZ, solange können AG das halt machen. Ein AG das das macht, also jemanden in der EZ abwertet, ist auch saudumm um es mal deutlich zu sagen. Er zerstört die Hierarchie. Mal Vorgesetzte, dann wieder nicht, dann wieder doch - das führt zu unnötiger Unruhe im Betrieb. Kein AG der wirklich Ahnung hat wird das wollen. Erst Recht nicht in einem Bereich wo Arbeitskräfte gesucht sind, da kann man sich nämlich sicher sein das die Angestellten sehr häufig wechseln.

von Felica am 21.08.2020, 09:18



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

aber wenn sie nur als erzieherin arbeitet kann sie doch nicht höher bezahlt werden.

von mellomania am 21.08.2020, 13:54



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

dass es ihr verwehrt wurde die vorherige position in tz zu machen, sondern dass sie eben nur als erzieherin arbeite. und da wird sie dann eben auch so bezahlt. dass ihr an sich nicht einfach pauschal verwehrt werden darf, ihre vorherige position in tz auszuüben, steht ja (nicht ersichitlich) nicht zur debatte. hätte sie geschrieben, sie wollte IHRE stelle in tz machen und der chef untersagt ihr das und gibt ihr nur den erzieherjob, wäre das was anderes. abe das lese ich nicht raus.

von mellomania am 21.08.2020, 14:05



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Jetzt denk einfach mal nach Mellomania, glaubst du sie wird von sich aus auf die stellvertretende Position verzichtet haben? Eher wohl nicht. In fast allen Fällen kommen vom AG solche Aussagen das es nicht möglich sei und man aktuell dann nur eine andere Stelle hat. Das ist dann aber persönliches Pech des AG. Er hätte halt die Vertretung nur mit Sachgrund befristet einstellen dürfen. Machen aber eben die wenigsten.

von Felica am 21.08.2020, 14:59



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

das schreibt sie aber nicht! wenn das so wäre wäre es ein andrer fall. die fakten, die hier stehen, sind entscheidend für eine auskunft. nicht das, was du oder ich gemacht hätten. es ist eben ein unterschied ob sie freiwillig nur als erzieherin arbeitet während der elternzeit um entwas entlastet zu sein, mit der prämisse, danach ihren job wieder auszuführen oder ob sie es gewollt hätte und es ihr versagt wurde. hätte hätte bringt ihr nix, sie muss so schreiben, wie es ist, und wie es war. was wir uns denken ist nicht relevant.

von mellomania am 21.08.2020, 15:05



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Hier hat sich ja nichts geändert :-D Mellos Schreibtonfall ist einfach einmalig. Bin wieder weg ...:-D

von HeyDu! am 21.08.2020, 15:49



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Es ist so, dass mir mein Arbeitgeber tatsächlich „verwehrt“ hat als stellvertretende Leitung mit nur 25h weiterzuarbeiten. Ich hab mir da zunächst keine Gedanken dazu gemacht . Schlussendlich bin ich aber auch froh „nur“ als Erzieherin zu arbeiten. Meine Schwägerin hat mich darauf aufmerksam gemacht, ob eine Runtergruppierung möglich ist. Ich habe einen befristeten Änderungsvertrag erhalten. Also passt das. Kann mir vielleicht jemand helfen wie ich eingestuft werde? Wegen Stellvertretende Leitung/Beschäftigungsverbot bin ich mir da nicht sicher. Bezahlt werde ich nach Tvöd. Angefangen habe ich 09/2014 in Stufe 2 (8a) 07/2018 dann Stufe 2 (13) Ab 02/2019 in Beschäftigungsverbot Ab 01.11 in Elternzeit Wie werde ich denn jetzt ab 01.11.2020 eingestuft?

von Sumsi145 am 22.08.2020, 09:38



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

wenn du eben nur als erzieherin arbeitest, kannst du nicht als stellvertretende leitung bezahlt werden.

von mellomania am 22.08.2020, 21:02



Antwort auf: Eingruppierung nach Schwangerschaft

Wenn du das freiwillig unterschrieben hast, dann hast du Pech gehabt. Sowas sollte man nie unterschreiben bevor man sich nicht informiert hat. Aber wie gesagt, ich würde die Konsequenzen daraus ziehen und das meinem AG auch so sagen wenn ich was neues habe warum und weshalb. Den das zeigt schon wie wenig Achtung er vor deiner Leistung hat. Den ich wette, du wirst eben nicht als reine Erzieherin arbeiten, du wirst mit absoluter Sicherheit immer wieder dein Wissensstand als stellvertretende beweisen müssen. Den deine Kollegen und auch dein AG werden eben nicht vergessen das du eben mehr leisten kannst als eine normale Erzieherin. Und wehe du kommst mit Sprüchen wie, das ist aber aktuell nicht meine Aufgabe. Den das dankt dir auch niemand. Schon aus diesen Konfliktpotential heraus machen AG das in aller Regel nicht wenn sie ihre Mitarbeiter wertschätzen.

von Felica am 23.08.2020, 13:11



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