Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft

VeGl2020

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Hallo Frau Bader, wie verhält sich der Urlaubsanspruch eines jeweiligen Jahres, in dem man schwanger ist? Erhält man seinen Jahresurlaub/Anspruch der Urlaubstage bis zum Antreten des Mutterschutzes oder zählt der Urlaubsanspruch auch während des Mutterschutzes (6 Wochen vorher / 8 Wochen nachher). Danach würde ja dann direkt die Elternzeit beginnen. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG kann für jeden Monat, den Sie voll in EZ gewesen sind, den Urlaub kürzen. Im Mutterschutz bekommen Sie volle Urlaubsansprüche. Liebe Grüße NB


desireekk

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Schwangerschaft und Mutterschutz zählen ganz normal zum Urlaubsanspruch. Ab dem ersten Monat in dem man VOLL in Elternzeit ist, kann der AG dann den Urlaub kürzen. Beispiel: geht der Mutterschutz bis 10. Juni, ist der erste VOLLE Monat EZ der Juli, also wird erst ab Juli der Urlaub gekürzt (um in diesem Fall 6/12). Gruss D Steht so im BEEG


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