danyli
Hallo, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bis zum Eintritt in den Mutterschutz . Ich habe Ende Sept. 2013 ET und 24 Urlaubstage im Jahr . 5 davon habe ich ende Januar genommen , sonst noch keine . Mein Arbeitgeber meinte , ich solle die mir anzurechnenden 10 Tage vor Beginn des Mutterschutzes nehmen. Das heißt ,ich soll jetzt praktisch bis ende Juli durcharbeiten .. Ist das denn rechtens ? Ich sehe ja ein, das der Urlaub der Kollegen vorher noch möglich sein soll ( sehr kleine Firma) , aber in der Schwangerschaft besteht doch auch Anspruch auf Erholungsurlaub, den man ja dann noch mehr nötig hat...
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. grundsätzlich sollte eine einvernehmliche Lösung bezüglich der Inanspruchnahme oder Gewährung des Urlaubs erfolgen. Liebe Grüsse, NB
sungirl82
Hallo, du hast Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Mutterschutzfristen, also bis 8 Wochen nach der Entbindung. Wenn du Ende September Termin hast, hast du Urlaubsanspruch bis Ende November. Der angebrochene Monat November steht dir meines Wissens sogar ganz zu. Also wird dir vom Jahresurlaub nur der Dezember abgezogen. Bei 24 Tagen Jahresurlaub (das sind dann wohl 2 Tage pro Monat) hast du Anspruch auf 22 Tage. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. LG
Sternenschnuppe
Vielleicht meint er die Tage Urlaub,die Du noch im Mutterschutz erwirbst ? Dass Du diese voranhängt, damit diese genommen sind. Kann es sein dass ihr Euch da falsch verstanden habt ?
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