wer weiß es
Hallo Frau Bader, meine Frau hat in der ersten Schwangerschaft ein Berufsverbot erteilt bekommen. Bis dahin war Sie Vollzeit beschäftigt. Ab Oktober sollte sie nach 2 Jahren wieder in den Job als Teilzeitkraft starten. Unterschrieben oder vereinbart wurde dies aber noch nicht mit dem Arbeitgeber. Jetzt erwarten wir das zweite Kind, sodass meine Frau nicht wieder in den Job einsteigen kann. Wie sieht es mit dem Gehalt aus? Bekommt meine Frau, nachdem Sie den Arbeitgeber informiert hat, wieder ein volles Gehalt, oder erst ab Beginn des Mutterschutzes das entsprechende Mutterschutzgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie meinen wegen einem neuen BV? Zu 01.01.2018 hat sich das Gesetz geändert. Der AG soll versuchen, den Ag umzusetzen und nur im Notfall ein BV auszusprechen. Wenn sie tatsächlich ein Bv bekommt, erhält sie den vereinbarten Lohn. Ich kann nicht dazu raten, in VZ einzusteigen und auf ein BV zu hoffen - dann hat sie ein Betreuungsproblem, wenn der AG sie umsetzt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die ausschlaggebende Frage ist, warum kann sie denn nicht in den Job einsteigen? Was hindert sie daran?
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