Hallo Frau Bader,
zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit für unsere Tochter. Die Elternzeit endet am 30.04.2021 nach insgesamt 2 Jahren. Das Elterngeld habe ich mir auf 1,5 Jahre aufgeteilt. Im Moment arbeite ich für 26 Stunden in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber.
Bei unserer ersten Tochter hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Mit meinem Arbeitgeber wurde vereinbart, dass ich ab dem 01.05.2021 in Vollzeit wieder komme.
Was passiert wenn ich kurz vorher schwanger werde?
Erhalte ich dann ab dem 01.05. wieder ein Beschäftigungsverbot und erhalte mein Vollzeitgehalt, obwohl ich vorher nicht wieder dort gearbeitet habe?
Ich hoffe Sie können uns da helfen.
Mit freundlichen Grüßen
von
laura4321
am 15.11.2020, 13:42
Antwort auf:
Schwangerschaft zum Ende der Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Hallo,
dann bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2020
Antwort auf:
Schwangerschaft zum Ende der Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbot kannst du jetzt doch noch gar nicht wissen.
Du bekommst im Falle eines BV das was vereinbart ist, ist es Vollzeit dann danach ...
Mitglied inaktiv - 15.11.2020, 17:53
Antwort auf:
Schwangerschaft zum Ende der Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Sollten sie zum 1.05. schwanger sein, teilen sie das ihrem AG und der macht eine Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes. Sollte der nicht mutterschutzgerecht sein, so kann er sie versetzen. Sollte das auch nicht möglich sein, dann spricht er ein BV aus.
In den letzten 2 Jahren hat sich viel getan, so dass ein BV vom AG umgangen werden kann. Bsp. in dem der AG einen ins Büro versetzt.
Wenn ein BV ausgesprochen wird dann frühestens zum 1.05.. Vorher müsste das BV von ihrem jetzigen AG, wo sie in TZ in EZ arbeiten, ausgesprochen werden.
Gehalt bekommen sie immer das, was sie ohne BV bekommen würde. Bis zum 30.04. für TZ 26Std.; ab 1.05. VZ.
von
Ani123
am 15.11.2020, 18:03