Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft und ALG 1 bzw. Arbeitsaufnahme

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft und ALG 1 bzw. Arbeitsaufnahme

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich fühle mich etwas überfordert mit meiner Situation und wurde von einer Freundin auf Ihr Forum aufmerksam gemacht, ich wäre dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten: Ich bin zum 2. Mal schwanger, noch im ersten Monat, zurzeit im Ausland, möchte aber im Dezember mit meiner Familie zurück nach Deutschland gehen. Mein Mann ist leider z,Zt, krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Ich selbst habe noch 10 Monate Anspruch auf ALG 1 übrig. Meine Fragen: 1. Erhalte ich das ALG 1 auch, wenn ich schwanger bin (und dem Arbeitsmarkt ja bald nicht mehr zur Verfügung stehe)?Und muss/ Sollte ich meine Schwangerschaft dem Arbeitsamt mitteilen (oder besser so tun, als wisse ich noch nicht davon, um mir nicht alles kaputt zu machen?)? Wann? 2. Mein Elterngeld würde dann den Satz von 300 Euro betragen, oder? 3. Am liebsten würde ich ja noch arbeiten, in den 7-8 Monaten bis zum Mutterschutz, ist das möglich, oder muss ich beim Bewerbungsgespräch von meiner SS erzählen? Falls ich Arbeit finden sollte, bin ich dann ja noch in der Probezeit, wenn mein Mutterschutz beginnt. Gekündigt werden kann mir dann aber nicht, soweit ich das verstehe? Und, wenn es ein unbefristeter Vertrag sein sollte, ich aber eben nnoch in der Probezeit bin, habe ich dann ein Anrecht darauf, nach 1 Jahr Elternzeit wieder zurück zu kommen? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Warum stehen Sie schwanger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Sie bekommen ARbGeldI 2. Ja 3. Sie dürfen schweigen/ lügen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft ! Du musst gar nichts sagen, sooo viele machen das erst nach den 12 Wochen. Und wenn Du auch noch arbeiten willst, um so besser :-) Ist natürlich die Frage wann Du Arbeit findest, aber wenn es noch am Anfang ist, dann würde ich bei Vorstellungsgesprächen nix sagen. Ab einem gewissen Monat fände ich es dann schon fies dem Chef gegenüber, aber das muss ja jeder für sich entscheiden. Es gibt aber kein Gesetz das besagt ab welcher Woche man es dem Amt / Chef sagen muss ! Alles Gute ! Wegen dem Elterngeld weiß ich nicht wie das läuft bei ALG 1


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