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Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und da unser Betrieb aufgelöst wird, bekommen alle Mitarbeiter eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.03.07. Mein Mutterschutz beginnt genau eine Woche vorher. Meine Fragen sind folgende: Mein Chef würde mir erst einmal noch nicht kündigen, das Büro wird zwar aufgelöst, aber die GmbH besteht noch. Den Monat April würde ich dann noch mein volles Gehalt erhalten. (Dies wird ihm dann von der Krankenkasse erstattet, da er am Umlageverfahren teilnimmt.) Ist dies so möglich? Der errechnete Geburtstermin ist Anfang Mai, ab wann würde ich dann Elterngeld erhalten bzw. beantragen können? Erst ab dem Monat Juni? Habe ich auch Anspruch auf Elterngeld, wenn mir zum 30.04.07 gekündigt wird (also noch vor der Geburt, während des Mutterschutzes) ? Oder wäre eine spätere Kündigung besser? Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße Birgit
Hallo, er kann Ihnen mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen oder dies erst später tun. Am Elterngeld ändert dies nichts. Liebe Grüsse, NB
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