Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft als Aushilfe im Einzelhandel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft als Aushilfe im Einzelhandel

MrsLisali

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite seit über einem Jahr als Aushilfe im Lebensmitteleinzelhandel auf 450€ Basis mit einem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag. Nun bin ich in der 8. SSW und teilte dies der Chefin mit. Ich kann keine Waren mehr verräumen, da dies zu sehr mit Bücken, Hocken etc einhergeht. An der Kasse kann ich aktuell nicht eingesetzt werden, da ich die Maske nur 2h am Stück tragen darf und wir keine Plexiglasscheiben haben. Nun erkundigt sich die Chefin nach entsprechenden Umbauten für die Kassen, kann mich aber aktuell nur für Dinge einsetzen, die körperlich nicht zu schwer sind und dies sind verdammt wenige. Nun zur Frage: Wenn ich statt der normalen 10,8h pro Woche aufgrund der fehlenden Tätigkeitsmöglichkeiten nur auf 5h in der Woche komme, darf mir doch wegen der Schwangerschaft kein Nachteil entstehen und sie muss den vollen Lohn zahlen oder? Die Kassenumbauten werden leider nicht so schnell da sein, weswegen ich da nicht so schnell wieder eingesetzt werden kann. Aktuell habe ich das Gefühl, dass keiner so richtig weiß, wie er mit der Situation umgehen soll und erscheint mir sehr uninformiert. Viele Grüße und vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss veruchen, Sie umzusetzen bzw einen geeigneten Arbeitsplatz einzuräumen. Grds bekommen Sie den vollen Lohn. Liebe Grüße NB


Ani123

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Erstmal würde ich mit dem AG sprechen, dass der Vertrag schriftlich aufgesetzt wird und das rückwirkend zum Tag des Beginns. Das ist später für die EG-Berechnung auch relevant. Wenn ihr AG ihnen keine mutterschutzkomforme Arbeit zur Verfügung stellen kann kann er ein BV aussprechen. Es geht auch ein Teil-BV, z. B. für 6 Stunden am Tag, Restliche Zeit wird gearbeitet. Wenn ihr AG nicht weiß wie er es machen kann, kann er sich ans Gewerbeamt wenden. Nachteile sollten ihnen durch die Schwangerschaft nicht entstehen.


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