Mitglied inaktiv
Guten Tag Fr. Bader, Recht früh am Anfang meiner SS habe ich mich mit dem zuständigen Arbeitsschutz in Verbindung gesetzt, da sowohl meinen Vorgesetzten als auch mir unklar war, was denn nun genau alles erlaubt ist. Hintergrund der, ich bin im Einzelhandel tätig bzw tätig gewesen bis jetzt zum Mutterschutz. Meine Hauptaufgabe ist Frischfleisch, sprich ich habe die weitere Zerkleinerung vorgeteilter Frischfleischteile gemacht, zB Gulasch schneiden, Steaks usw, das anschließende Verpacken, Auszeichnen udn einträumen im Kühlregal. Dazu Bestückung und Pflege diese und der Wursttheke, Bedienung, Beratung von Kunden und auch teils kassieren wenn keine Kassenkraft anwesend. Das das ganze überweigend im stehen stattfinden muß, weil sitzend nicht möglich, denke ich mal ist klar. Nun wurde mir vom Arbeitschutz gesagt, das diese Tätigkeit eben NICHT unter stehend fällt, damit wäre eine reine Fließbandarbeit gemeint bzw eine Arbeit wo man nur innerhalb eines sehr kleinen Radius (1m) walten würde, Einzelhandel fiele nicht darunter, sondern wäre stehend-gehende Tätigkeit. Und damit wäre ein BV oä in dem Bereich nicht möglich. Auch das Bücken in eine Theke usw wäre für den Mutterschutz unerheblich, es würden da ledigliche die üblichen ergonomischen Arbeitsschutzbedingungen gelten, gleiches für Desinfektion usw. Die zuständige Sachbearbeiterin wußte auch, das ich eine tägliche Regelarbeitszeit von durchschnittlich 8 Std (bei 5 Tage-Woche) habe. Ich also täglich auch diese Zeit auf den Füssen bin, und sowas wie Bedienung auf einem Hocker oä (woe man es an der Kasse lösen könnte) nicht möglich ist. Sie frage lediglich, ob ich stündlich die Chance hätte, mich für 5min auf einen Stuhl zusetzen und ob die gesetzlichen Pausenzeiten eingehalten werden. Nun, nach stöbern der ein oder anderen Frage hier stellt sich mir die Frage, war diese Aussage so richtig. Ich bin da jetzt doch etwas verunsichert. Zwar ist es für mich jetzt unrelevant, weil wie gesagt inzwischen im Mutterschutz, aber wie gesagt, sowohl mein Arbeitgeber als auch ich haben uns auf die Aussage verlassen. Und es könnte ja bei einer Kolleging irgendwann wieder aktuell werden. Vielen Dank schon einmal im Vorraus für ihre Mühe
Hallo, mit Ablauf des fünften Monats dürfen sSie nur 4 h am Tag stehen. reden Sie doch einmal mit Ihrem Arbeitgeber drüber, vielleicht kann auch einen Beschäftigungsverbot bzw. ein teilweise Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Die Aussagen waren falsch. Du darf ab dem 6. Monat nur noch maximal 4h am Tag stehen. Das gilt nicht am Stück, sondern zusammengerechnet. Kann der AG es also nicht einrichten dass Du maximal 4h am Tag stehende Tätigkeiten ausübst, so muss er ein teilweises BV aussprechen! Zu den anderen Sachen kann ich leider nichts sagen. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Hi vielen Dank, mich verwundert nur, warum mir vom Arbeitsschutz eine dermaßen falsche Antwort gegeben wurde. Für mich ist es wie gesagt eh einerlei, weil ich bereits im Mutterschutz bin (ET am 24.07.12). Mit dem AG wäre gar kein Problem gewesen, die sind sehr aufgeschlossen. War jetzt halt etwas, was mich allgemein für die Zukunft interessiert. viele Grüße
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