Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich beziehe seit März 06 ALG I und bin nun mit der 3. ICSI endlich schwanger geworden (6+3). Wann und in welcher Form muß ich das Arbeitsamt über die Schwangerschaft informieren? Wie sieht es dann mit dem Arbeitslosengeld aus? Können mir irgendwelche Nachteile entstehen? Da ich ziemlich genervt werde - ich soll z. B. ab 15.05. 4 Wochen lang an einer Bewerbungsmaßnahme teilnehmen, würde ich das Arbeitsamt gerne noch die Woche informieren. Besten Dank für Ihre Antwort vorab! MFG Sandy
HAllo, Sie erhalten weiter alle Leistungen, sollten es aber trotzdem dem AA mitteilen. Weiterbildingsmaßnahmen etc. müssen gemacht werden-es sei denn, der Arzt sieht eine Gefahr für das Kind. Wenn man sich weigert wird gekürzt bis gestrichen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Am Besten Du lässt Dir von Deinem Arzt ein Attest , das die Schwangerschaft bestätigt geben und legst dieses beim Arbeitsamt vor ! Solang Du dem Arbeitsamt wie gewohnt zur Verfügung stehst , hast Du durch die Schwangerschaft keine Nachteile. Das heißt aber auch , daß Du an der Trainingsmaßnahme teilnehmen mußt und auch Bewerbungen schreiben mußt usw Natürlich mußt Du keine Arbeit annnehmen , die die Schwangerschaft gefärdet aber ansonsten bleibt alles wie gehabt ! lg ... anonym...
Mitglied inaktiv
Hallo Sandy, da ich in einer ähnlichen Situation wie Du vor einigen Wochen war, habe ich einen interessanten Tipp für Dich. Melde dich doch einfach unter mwspezialitaeten@web.de, damit wir uns kurz darüber austauschen können.
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