Maddy1912
Hallo Frau Bader, Ich bin in 12. SSW, bin in der Ausbildung zur Altenpflegerin, die endet am 31.03.16. Da ich in einer gefährlicher Branche für Schwangeren tätig bin, habe ich natürlich meinem Chef mitgeteilt , dass ich schwanger bin. Was das auch heißt , ich werde vom Betrieb nicht übernommen. Am 22.05.2016 fängt also Mutterschaftsurlaub an. Die Zeit zw. 1.04.16 und meinem ET bin ich denn arbeitslos , was ich nicht toll finde. Nun meine Fragen : was soll ich jetzt tun ? Muss ich mich arbeitslos melden ? Werde ich überhaupt krankenversichert? Werde ich und mein zukünftiges Kind finanziell abgesichert ? Bin nicht verheiratet. Wohne zusammen mit meinem Partner. Besitze einen befristeten Aufenhaltstitel bis Ende der Ausbildung. Anschließend werde ich Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde bekommen. (Hoffentlich) Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen MaddY V.
Hallo, Sie müssen sich arbeitssuchend melden, und dies noch dieses Jahr. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was ist eine Fiktionsbescheinigung ? Den Aufenthaltstitel mal aussen vor, normalerweise kannst Du ALG1 beantragen. Jetzt schon bald, drei Monate vor Ende der Beschäftigung. Dann bekommst Du ALG1 und ab Mutterschutz in Höhe des Krankengeldes. Danach Elterngeld. Um die finanzielle Situation zu verbessern denke mal über Hochzeit nach. Dein Freund hätte wesentlich mehr netto, die Aufenthaltsgeschichte wäre dann auch sicherer. Beitragsfrei krankenversichert bist Du nur solange Du Elterngeld bekommst. Könntest Dich bei Ehe dann beitragsfrei bei ihm familienversichern.
luvi
Hallo, warum gehst du davon aus, dass du eine Fiktionsbescheinigung bekommst? Wegen dem Kind? Ausbildung ist ja beendet. Ist der Vater des Kindes deutsch? Wenn ja, vergiss das mit der Heirat, ist nicht notwendig. Er muss nur ne Vaterschaftsanerkennung machen. LG Sabine
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