fammile
Guten Tag, meine Situation ist glaube ich sehr kompliziert. Da ich nicht weiss wo ich mich sonst wenden muss, hoffe ich hier auf ein paar Antworten: ich bin schwanger in der 8.ssw. habe ein individuelles Berufsverbot erhalten, da ich 3 aborte hatte und als risikoschwanger gelte. Mein neuer arbeitsvertrag als krankenschwester auf der psychiatrie habe ich aber schon unterschrieben für den 01.09.18. - ist dieser arbeitsvertrag nun nichtig, da ich dort noch gar nicht begonnen habe zu arbeiten? jetzt bin ich eben noch arbeitslos und die andere frage, falls das klinikum doch einen gewissen gehalt zahlen muss, ab wann kann ich gefeuert werden? - wenn ich nach der geburt oder vlt schon vorher das bundesland wechsle, wird dann trotzdem mein gehalt gezahlt oder elternzeit? mein mann hat eben ein gutes jobangebot erhalten in einem anderen bundesland. falls wir umziehen in der ss oder elternzeit, verfliegt der anspruch auf elterngeld? ich bin total verunsichert..möchte einfach die fakten wissen und mich auf mein baby freuen...
Hallo, 1. Eine Risikoschwangerschaft führt nicht zu einem Beschäftigungsverbot, sondern zu einer Krankschreibung. Es liegt ja nicht an der Arbeit. Ihr Frauenarzt kann ein Beschäftigungsverbot nur ausstellen, wenn wegen der Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Der neue Arbeitgeber muss nunmehr ein Gefährdungsprüfung vornehmen. 2. Der Vertrag besteht weiter. 3. Umziehen können Sie nicht so einfach. Zum einen wird der Arbeitgeber möglicherweise das Beschäftigungsverbot, welches ich für fehlerhaft halte, anzweifeln und Sie dann entsprechend umsetzen. Zum anderen ist dieser Status eben erst einmal zu klären. Liebe Grüße NB
mellomania
mal von anfang. du hast ein bv erhalten. bist du momentan arbeitslos? oder in einem arbeitsverhältnis? du hast ab 1.9 einen neuen job. hast aber vor, da nie zu arbeiten, sondern elternzeit zu nehmen und umzuziehen? WENN du momentan arbeitest erhälst du normales gehalt wie ohne bv. der neue arbeitsvertrag gilt. ist er unbefristet? wenn ja, nach geburt elternzeit nehmen. du erhälst normal elterngeld. wenn befristet, läuft er wahrscheinlich einfach aus. aber ich wäre als AG sehr verwirrt, wenn die "neue" gleich bv hat, nie arbeitet bei mir, gleich elternzeit nimmt und wegzieht...hört sich sehr komisch an...wenn ich ehrlich bin.
fammile
Naja ich hör da ein bisschen eine anschuldigung raus. das thema kinderwunsch war begraben nach unschönen aborten. und als zweitens, mein mann ist arzt, in seinem fach muss er alle 5 jahre rotieren. die erfüllt er nächstes jahr. kann alles komisch klingen, für mich jedoch überwiegt trotzden die freude. dass ich mich vorinformieren will ist klar, weil ich für mich und das kleine nur das beste will
Felica
1. Vertrag ist bindend wenn von beiden unterschrieben. Ein BV kannst du aber frühstens ab dem ersten Arbeitstag, also dem 1.09 bekommen. Vorher lass dir auf keinen Fall eines ausstellen, gibt Ärger mit dem Arbeitsamt. Den mit einen BV bist du nicht mehr arbeitsfähig und erfüllst laut denen damit die Voraussetzungen für ALG1 nicht. Es gibt ja auch noch gar nichts wovor man dich oder das Kind schützen müsste. 2. Du bekommst ab dem 01.09 das Gehalt was eben auch im Vertrag steht, das und einiges an Zeiten der Arbeitslosigkeit werden das neue EG ausmachen. 3. Man kann dich, sofern du dir nichts blödes anstellst, frühstens am ersten Tag nach der EZ kündigen. Solange du schwanger bist nicht, und ebenso nicht im Mutterschutz oder in der EZ. 4. Umziehen darfst du allerdings frühstens im Mutterschutz. Erstens musst du jederzeit arbeitsfähig sein, also auch von heute auf morgen auf der Arbeit erscheinen können. Kann ja sein das das BV doch hinfällig wird oder was Gott bewahre, es nicht gut geht mit der Schwangerschaft. Davon ab kommt es nicht so gut wenn du zwar nicht arbeiten gehen kannst, gleichzeitig aber in der Lage bist einen Umzug zu stemmen. 5 Mit Mutterschutz darfst du machen was du willst und wohnen wo du willst, du musst nur daran denken das du rechtzeitig diesen meldest, genauso wie Elternzeit und das du spätestens 3 Monate vor Ende der EZ deinen Vertrag kündigst wenn ihr dann immer noch zu weit weg wohnt. Solange du in EZ bist ruht dein Vertrag eh, dein AG zahlt dir also nichts. Dafür aber bekommst du ja erst Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld, danach müsst ihr dann eben schauen ob es du dir leisten kannst weiterhin daheim zu bleiben. Denke dran, das EG wird nicht sehr hoch ausfallen. Rechne nach was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast bzw wirst, die Zeiten wo du ALG1 bekommen hast gelten dabei mit 0 €. Bestenfalls hast du also September-Februar, evtl März die das EG ausmachen.
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