Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Amira3005

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Hallo , Ich bin bis zum 31.05.2021 in Elternzeit und erhalte Basiselterngeld . Nun bin ich in schwanger und müsste ab dem 01.06.2021 wieder arbeiten gehen. Mein Mutterschutz für das 2. Kind würde dann am 01.12.2021 beginnen . Meine Frage: wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus? Ich könnte ja nur für 6 Monate Gekaltsnachweise vorlegen und nicht die letzen 12 zur Berechnung des Elterngeldes, weil ich davon 6 Monate ja Elterngeld bezogen habe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Monat 12/20 bis 11/21 sind relevant. Monat 1/20 bis 5/20 werden ausgeklammert weil bezug Basis EG d.h. durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Ab 6/21 zählt dein normales Einkommen.


KielSprotte

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Da kann doch irgendwas nicht sitmmen....wenn du jetzt schwanger bist, kannst nicht erst in 13 Monaten in Muschu gehen......wir sind doch keine Elephanten..........poste doch noch einmal die richtigen Zeiten, dann kann dir auch geholfen werden...


Tini_79

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Und es hängt von der Dauer deines EG- Bezuges ab, welche Monate du ausklammern lassen kannst. Dann wird dafür das Einkommen vor dem ersten Kimd herangezogen.


luvi

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Wann ist dein erstes Kind geboren? Wie viele Monate hast du Elterngeld bezogen? LG luvi


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