Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Onthismoment

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Huhu, ich Kugel wieder mit. Befinde mich derzeit in Elternzeit die am 06.10.19 endet. Mein Sohn wurde am 06.10.2018 geboren. Das 2 Kind wird voraussichtlich im April 2020 geboren. Bin also noch ganz am Anfang. Nun lautet meine Frage wie ich mich jetzt gegenüber meinen Arbeitgeber verhalte. Was steht mir zu und wie muss ich jetzt handeln ? In meiner 1 Ss war ich sofort im BV . Ich danke schon mal für euere Antworten !!! Liebe Grüße!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich geh mal davon aus, dass sie nach dem Ende der Elternzeit dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen und arbeiten wollen. Also bieten Sie Ihre Arbeitsleistung ein und dann muss vom Arbeitgeber geprüft werden, ob Sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du meldest dich am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit beim AG und schaust was passiert. Ein mögliches BV hat jetzt in der Elternzeit keine Relevanz.


mellomania

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Was war vereinbart wie viele Stunden du nach der ez arbeitest? Das machst du ganz normal. Ein Anrecht auf Verlängerung hast du nicht da du nur 1 Jahr ez hattest.


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