Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Mejika

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde im Januar 2017 geboren. Ich wäre jetzt bis 27.01.2020 in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger (ET Februar 2019). Laut Krankenkasse habe ich wieder Anspruch auf Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld. Im Moment erhalte ich ElterngeldPlus. Dieses wird mir noch bis November gezahlt. Ab 24.12.18 würde dann mein Mutterschutz beginnen. Wie wird denn nun mein neues Elterngeld berechnet? Habe ich dann wieder Anspruch auf ElterngeldPlus? Ich arbeite nicht in Teilzeit und habe auch keinen Minijob... Ich habe schon bei ZBFS-Bayern nachgefragt, aber mir wurden nur Links gesendet und keine Frage wurde konkret beantwortet. Vielen Dank für Ihre Mühe. Grüße, Mejika


malini

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Du hast zwar wieder Anspruch auf Elterngeld (Plus), allerdings hast du von April bis November Monate, die mir 0 Euro in die Berechnung eingehen. D.h. 8 Monate 0 Euro, 4 Monate altes Gehalt (+ Geschwisterbonus von 75 Euro bzw. 10%). Dein Elterngeld wird nicht allzu hoch ausfallen, die Frage ist, ob dir EG-Plus ausreichend ist.


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