Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit?

Frage: Schwanger in Elternzeit?

TinA91

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Hallo Fr.Bader meine Frage ist,wenn ich im 3 Elternzeit Jahr Jetzt schwanger bin ET wäre April/Mai 2019 ist. Wie wird es mit der Elternzeit geregelt? Muss ich es dann verlängern? Unsere kleine ist 2,5 jahre jetzt müsste aber zum 23.01.19 wieder arbeiten . Dazu kommt aber auch noch das ich seit 01.01.18 bei einem anderen Arbeitsgeber auf Basis arbeiten?! Wird es alles zusammen verrechnet mit dem Elterngeld? Ich weiß auch das mein AG keine Teilzeitstelle vergibt. Jetzt meine Frage Elternzeit verlängern? Und auf Basis einfach da weiter Arbeiten? Darf ich das? Geht das? Würde mich freuen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die drei Jahre rum sind, kann man nicht verlängern. Sie müssen dann in der Zwischenzeit arbeiten. Ansonsten werden alle Einkünfte der letzten 12 Mo. vor der Geburt (ohne Mutterschutz-Mo) addiert. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Hallo, eine Rückfrage. Sind im Januar 2019 die drei Jahre um und du hast ein Kind? Dann besteht kein Anspruch mehr auf Elternzeit. Fürs Elterngeld ist eigentlich immer das Einkommen der letzten 12 Monate VOR der Geburt entscheident.


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