Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Janine54

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Hallo Frau Bader, Ich habe am 03.01.2018 mein erstes Kind zur Welt gebracht und hatte 1 Jahr Elternzeit beantragt. Ich wusste auch dass ich nach der Elternzeit eine neue Arbeit antreten möchte. Jetzt hatte ich vor einem Monat ein Angebot bekommen bei einen neuen Arbeitgeber für ein paar Stunden in Elternzeit zu arbeiten. Der neue Arbeitgeber wäre bereit gewesen mich nach der Elternzeit zu übernehmen. Da ich wusste dass ich beim alten Arbeitgeber keine Genehmigung bekomme um eine geringfügige Beschäftigung bei einen anderen Arbeitgeber nachzugehen, habe ich gekündigt und den Arbeitsvertrag bei dem neuen Arbeitgeber für geringfügige Arbeit unterschrieben. Jetzt hab ich erfahren dass ich erneut schwanger bin. ET wäre Mitte Februar. Jetzt meine Frage, ich geh von aus, dass ich unter diesen Umständen nicht übernommen werde. Muss ich mich arbeitslos melden oder dem Arbeitsamt melden dass ich schwanger bin und nach der Elternzeit des ersten Kindes das 2. Kind entbinde...ich bin völlig ratlos wie es auch finanziell weitergeht. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso? Sie haben doch einen Vertrag unterschrieben, an dem ändert sich durch die SchwS nichts. Sie können doch erst einmal antreten und dann weitersehen. Liebe Grüße NB


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