Tjark21814
Guten Tag. Unser Sohn wurde im August 2014 geboren. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Elternzeit habe ich für 2 Jahre bewilligt bekommen und wollte nach einem Jahr ( September 2015) auf 20 Std die Woche wieder einsteigen. Da unser Sohn sehr schlecht schläft und ich den Spagat Familie und Job doch nicht geschafft habe, habe ich nach drei Monaten wieder meine Elternzeit voll aufgenommen ( 26.11.2015 ) Meine Frage ist, wie es gerechnet wird wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde? 12 Monate vor Schwangerschaft wird berechnet! Doch wie wäre der Verlauf in diesem Falle? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, meinen Sie Elterngeld? Es zählt das Einkommen zwölf Monate vor der Geburt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Genau so. Da Mutterschutz ausgeklammert wird das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Alles ab 1. Geb. des Vorkindes zählt ohne Einkommen mit 0€. Deine kurze Zeit Teilzeit zählt als Einkommen.
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