Fragenstellerin2.0
Hallo, Im Oktober 2021 ist Baby Nr. 1 zur Welt gekommen. Meine Elternzeit geht 3 Jahre, also bis Oktober 2024. Ab November 2022 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten, so habe ich es zumindest beantragt, unterschrieben ist noch nichts. Wir würden gerne Projekt Baby Nr. 2 ab Juli 2022 in Angriff nehmen. Somit wäre ich also falls es direkt klappt vor dem Antritt der Teilzeitbeschäftigung schwanger. Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Chef würde ich regulär ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten, wie in meiner ersten SS auch. Ich würde meinem Chef spätestens nach der 12. SSW und noch lieber, zur besseren Planbarkeit und der Fairness halber am liebsten direkt die SS verkündigen. Nun meine Frage: Werde ich ein BV erhalten, wenn ich vor dem Unterschreiben eines Vertrags und vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung in EZ von der SS erfahre und es direkt meinem Chef mitteile? Oder werde ich ein BV erhalten, wenn ich den Vertrag unterzeichnet habe und vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung in EZ von der Ass erfahre und es direkt meinem Chef mitteile? Oder trifft nichts von beidem zu und ich bleibe ‚nur‘ in Elternzeit, jedoch ohne Einkommen?
Hallo, bei Fall 1 wird es wahrscheinlich keinen Vertrag über TZ in EZ geben. Deshalb erst den Vertrag und dann die Info. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nur wer arbeitet bekommt ein BV und daraus dann das Geld
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